Alt Nationalrat zum Fall Brechbühl «Den Vätern hilft häufig niemand»

  • Publiziert: 28.12.2011, Aktualisiert: 10.01.2012
  • Interview von Roland Gamp

Trotz Besuchsrecht sehen viele Väter ihr Kind jahrelang nicht. Die Mütter kommen mit faulen Tricks durch, kritisiert alt Nationalrat Reto Wehrli.

BLICK: Herr Wehrli, was sagen Sie zum Fall von Urs Brechbühl?
Reto Wehrli*:
Das ist unglaublich, einfach nur ungerecht. Es kann doch nicht sein, dass ein Vater sein eigenes Kind nicht sehen kann, nur weil die Mutter aus der Gemeinde weggezogen ist.

Handelt es sich hier um einen Einzelfall?
Nein, leider nicht. Ich habe schon öfters von Fällen gehört, in denen die Frau wegzieht und so dem Vater jedes Recht auf eine Beziehung zum Kind wegnimmt. Und auch das ist nur eine Masche von vielen, um das Besuchsrecht des Vaters zu umgehen.

Was können betroffene Väter in solchen Fällen tun?
Die Geschädigten müssen sich unbedingt gegen diese Willkür wehren und solche Fälle vor Gericht bringen. Schliesslich haben sie ein Recht darauf, ihr Kind zu besuchen.

Herr Brechbühl hatte kein Geld, um sich einen Anwalt zu nehmen.
Das Geld darf kein Grund sein, um zu resignieren. Kann sich jemand nachweislich keinen Anwalt leisten, so erhält er einen auf Staatskosten. Auch die Prozesskosten werden dann übernommen.

Ein grosser Teil der Betroffenen hat dennoch Hemmungen, ihr Anliegen vor Gericht zu ziehen.
Das stimmt leider. Viele sind verunsichert, haben Angst vor einem Prozess. Dabei sollten sie unbedingt den Mut haben, etwas zu unternehmen, auch dem Kind zuliebe.

Viele Väter zahlen Alimente, das Besuchsrecht wird ihnen aber verweigert. Wie ist das möglich?
Das kommt daher, dass die Behörden hier unterschiedlich vorgehen. Bei den Alimenten wird immer knallhart durchgegriffen bis der Vater bezahlt. Beim Besuchsrecht wird nicht so konsequent gehandelt. Immer wieder kommen Mütter damit durch, dem Vater die Beziehung zum Kind zu verhindern, obwohl er ein Recht darauf hat.

Also werden die Mütter besser behandelt als die Väter?
Ich möchte nicht von einer generellen Bevorzugung sprechen. Aber die Alimente werden in 99 Prozent der Fälle durchgesetzt. Beim Besuchsrecht ist das leider nicht der Fall, oft hilft den Vätern niemand.

Wer müsste denn dafür sorgen, dass der Vater sein Besuchsrecht wahrnehmen kann?
Das ist von Kanton zu Kanton anders geregelt. Einmal ist direkt das Gericht zuständig, ein anderes Mal die Vormundschaftsbehörde.

Und wenn auch dies nicht weiterhilft, wie im Fall Brechbühl?
Dann gibt es Zwangsmassnahmen, um das Besuchsrecht durchzusetzen. Im schlimmsten Fall müssen Polizisten die Kinder bei der Mutter abholen.

Wird das im schlimmsten Fall auch praktiziert?
Nur sehr selten. Früher wurde oft damit gedroht; das hat dann meistens gereicht, um die Mutter umzustimmen. Heute halten viele Behörden bereits die Androhung von Polizei für übertrieben. Dabei würde dies präventiv sicher einiges nützen.

Ohne Zwangsmassnahmen dauert es oft Jahre, bis ein Vater sein Kind besuchen kann.
Das ist eines der grossen Probleme. Die Eltern streiten mehrere Jahre hin und her. In der Zwischenzeit entfremdet sich das Kind immer mehr vom Vater. Wenn dann die Besuche endlich erlaubt werden, ist es für eine Bindung von Vater und Kind oft zu spät. Das ist fatal für alle Beteiligten, am meisten aber für das Kind.

* Reto Wehrli (46), Rechtsanwalt und Schwyzer alt Nationalrat (CVP), setzt sich seit Jahren für ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall nach der Scheidung ein.

play Der Schwyzer Rechtsanwalt Reto Wehrli setzt sich für übergangene Väter ein. (Keystone)

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