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Die Akte Nef hätte unter Verschluss bleiben sollen. Beinahe wäre das auch gelungen: Die Staatsanwältin hatte das Strafverfahren gegen den angehenden Armeechef bereits beerdigt. Und die Verantwortlichen der Sicherheitsprüfung von Roland Nef nahmen ihr Einsichtsrecht nicht schnell genug wahr – danach gaben sie klein bei. Auch der Beschuldigte selbst tat alles, damit seine dunkle Seite geheim blieb: Er annullierte seine Einwilligung zur Akteneinsicht, sobald das Strafverfahren eingestellt war. Gegenüber Bundesrat Schmid und Armeechef Keckeis spielte er die Probleme in seinem Privatleben herunter.
Nef wäre heute noch Armeechef, hätte nicht ein Unbekannter die Notbremse gezogen und Teile seiner Akte der Presse zugespielt. So wurde nach und nach bekannt, dass der damalige Armeechef seine frühere Lebenspartnerin über eineinhalb Jahre massiv belästigt hatte. Nef musste zurücktreten. Auch Bundesrat Schmid, sein Chef, warf schliesslich das Handtuch. Damit aber ist die Sache noch nicht vom Tisch. Zu Recht warf die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission die Frage auf: War Roland Nef als Armeechef ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz? Und wie wäre ein ähnlicher Fall in Zukunft zu verhindern? Beantworten konnten die GPK-Mitglieder diese Fragen nicht. Denn auch ihnen wurde kein Einblick in die Akte Nef gewährt.
Was die GPK nicht wissen durfte, erfuhr jetzt der SonntagsBlick. Nef, so der Vorwurf in den geheimen Akten, habe sich schon vor seiner Trennung skandalös verhalten: unbeherrscht, hemmungslos und beziehungsgestört. Seine sexuelle Veranlagung habe alles noch schlimmer gemacht.
Der oberste Chef der Armee, der seiner Truppe ein untadeliges Vorbild hätte sein müssen, brachte nicht die nötige persönliche Integrität für dieses hohe Amt mit. Zudem bestand die Gefahr, dass er deshalb erpressbar würde. Wenn nicht alles täuscht, hatte die Schweiz mit Roland Nef ein erhebliches Sicherheitsrisiko an die Spitze ihrer Armee berufen.
Zivilcourage braucht kein Gesetz. Doch die Staatsanwältin, die sich bis heute auf perfekte Pflichterfüllung beruft, besass keine Courage. Auch nicht die Prüfer, die kuschten. Nur einer hatte den Mut, nahm seine staatsbürgerliche Verantwortung wahr. Er lüftete das Geheimnis um die Akte Nef. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht. Von derselben Staatsanwältin, die Nef schonte. Wer immer der Geheimnisverräter gewesen ist, er müsste das Recht auf seiner Seite haben: den allgemeinen Rechtfertigungsgrund, im höheren, im öffentlichen Interesse gehandelt zu haben.