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«Das ist unglaublich», sagte Christine Bussat, Präsidentin der Initiantinnen von Marche Blanche. Nun müssten andere die Initiative umsetzen. Denn eines ist allen klar: Die Vorlage brockt dem Parlament und den Juristen sehr viel Arbeit ein.
Bussat räumte ein, dass der Text der Vorlage nicht vollständig sei. Er enthalte einige Irrtümer, die der Bundesrat ausräumen müsse, so etwa, dass die Initiative – im Gegensatz zum Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament – die schwere Misshandlung von Kindern nicht einschliesse.
Hinter dem als unpräzise kritisierten Begriff «Pubertät» steht Bussat aber auch weiterhin. Sie wolle, dass dieser Begriff ins Gesetz einfliesse. Der Gesetzgeber müsse wie in anderen Ländern auch die Pubertät aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse altersmässig festlegen.
Anders sehen das die Gegner der Initiative. Für CVP, FDP, SP und Grüne ist die klare Definition von «Pubertät» einer der ersten Schritte, die das Parlament jetzt machen muss.
Weiter müsse auch der Begriff der «pornographischen Straftaten» geklärt werden, sagten CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer und ihr sozialdemokratischer Ratskollege Carlo Sommaruga.
Diese Begriffsdefinitionen könnten zu jahrelangen Streitereien führen und die Umsetzung verzögern, fürchten Schmid-Federer und der Kinderschutz Schweiz. Den Opfern sei damit kurz- und mittelfristig nicht geholfen, sagte Andrea Burgener Woeffray, stellvertretende Stiftungsratspräsidentin und ehemalige Präsidentin von Kinderschutz Schweiz. «Der Gegenvorschlag hätte ihre Situation sofort verbessert.»
Unklar ist für die Gegner weiter der Umgang mit der Unverjährbarkeit im Bezug auf andere Kapitalverbrechen, denn künftig würde etwa ein Mord milder bestraft als der sexuelle Missbrauch eines Kindes. Für FDP-Nationalrat Kurt Fluri ist die Initiative deshalb «rechtsstaatlich nicht unproblematisch».
Selbst die SVP, die als einzige grosse Partei die Initiative unterstützte, räumte ein, dass das «Ja» rechtliche Probleme mit sich bringe. «Das Parlament hat Arbeit vor sich», sagte SVP- Vizepräsident Yvan Perrin gegenüber dem Westschweizer Radio RSR. In diesem Punkt sind sich Befürworter und Gegner einig.
Das grösste Problem der Initiative orten Grünen, CVP und der Kinderschutz Schweiz aber in der Beweisführung bei Anklagen. Je mehr Zeit verstreiche, desto schwieriger werde die Beweislage. Das werde zu Justizirrtümern führen und diene den Opfern keineswegs. Der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament hingegen wäre eine saubere Sache gewesen, sind sie überzeugt.
Überrascht vom Ausgang ist die Mehrheit der Gegner nicht. Brigit Wyss von den Grünen hätte gar mit einem deutlicheren «Ja» gerechnet. Den Sieg begründen sie einerseits mit dem fehlenden Abstimmungskampf der Gegner und mit der Emotionalität des Themas. Burgener Woeffray: «Wer mit nüchternem Kopf die Vorlage angeschaut hat, hat verstanden, dass sie den Opfern schlussendlich nicht dient.» (SDA)