LANGENTHAL BE – Das Volk hat entschieden: Minarette sind in der Schweiz verboten. Was, wenn auf einer Moschee aber ein «Turm» steht?
Der Bau von Minaretten ist verboten.» Dieser Satz wird in die Verfassung aufgenommen – eine deutliche Mehrheit hat dazu Ja gesagt. Und
Eveline Widmer-Schlumpf sagte gestern: «Es bedarf keiner weiteren Konkretisierung». Sie könnte sich täuschen.Denn die Langenthaler Muslime geben noch nicht auf und berufen sich auf ein kleines, aber entscheidendes Detail: Ihr geplantes Minarett ist gar kein Minarett – sondern ein Turm. Der Anwalt der Langenthaler Muslime, Daniel Kettiger, präzisiert gegenüber Blick.ch: «Es gibt nirgendwo eine juristisch klar fassbare Definition eines Minaretts.»Er weist darauf hin, dass die Initianten bei ihrer Kampagne immer wieder auf den Gebetsruf des Muezzins hingewiesen hätten. «In Langenthal herrscht ein Beschallungsverbot – der geplante Bau auf der Moschee ist daher gar nicht begehbar.»Kantone und Gerichte müssen entscheiden Fällt der Muezzin weg, ist es dann kein Minarett? Darüber werden – wenn die Politik nichts macht – in Einzelfällen künftig wohl Kantone und Gerichte entscheiden müssen.Vorwürfe, er nutze ein Hintertürchen, will der Daniel Kettiger nicht gelten lassen: «Es gibt das Gesetz – aber es gibt auch das Recht.» Er müsse als Jurist diese offenen Rechtsfragen klären. Politologie-Professor Silvano Möckli von der Uni
St. Gallen sagt: «In der Verfassung kann nicht jede Feinheit ausformuliert werden.»Uni-Professor Silvano Möckli rechnet den Langenthalern aber keine Chancen zu: «Wenn ein Turm auf einer Moschee steht, wird das als Minarett wahrgenommen.» Er ergänzt: «Wenn die Langenthaler Muslime diesen Fall bis vors
Bundesgericht ziehen, könnte das ein Präzedenzfall werden.»Muslime wollen Bevölkerung nicht verärgernMöckli warnt die Oberaargauer Muslime davor, sich selbst zu schaden. «Erfolgversprechender ist, sich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu wenden.» Den Muslimen in Langenthal gehe es nicht darum, die Bevölkerung vor den Kopf zu stossen, sagt ihr juristischer Vertreter. «Bisher haben sie peinlichst genau alle Anweisungen der Behörden befolgt – nur um nicht aufzumucken», sagt Kettiger. Es gebe bei vielen anderen Bauvorhaben immer wieder Einsprachen – da spreche man auch nicht davon, dass der Bauherr jemanden vor den Kopf stossen wolle, wenn der Gesetzgeber für ihn entscheide.Sechs Meter hoch soll das «minarettähnliche Türmchen» – wie es die Muslime in Langenthal jetzt neu umschreiben – werden. Ob es tatsächlich gebaut wird – bis dahin wird noch viel diskutiert werden müssen. Wie gross ist die Chance, damit durchzukommen? Daniel Kettiger: «Ich bin Jurist, kein Prophet.»Damit eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden könnte, zeigt Silvano Möckli noch eine andere Möglichkeit auf: «Es gibt noch die Möglichkeit einer Ausführungsgesetzgebung, die sich auf die Verfassung stützt. Dazu braucht es eine Initiative des Bundesrates oder einen Vorstoss im
Parlament.»
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