Lucies Mutter ist erleichtert Daniel H. wird lebenslang verwahrt

AARAU - AG - Nun ist klar: Der Mörder von Lucie wird lebenslang verwahrt. Der Verteidiger zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.

  • Publiziert: 18.10.2012
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Die Mutter der ermordeten Lucie, Nicole Trezzini, heute vor dem Gericht.

(Ralph Donghi)

Das Obergericht verschärft somit das Urteil des Bezirksgerichtes Baden. Neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, die bereits rechtskräftig ist, hatte das Bezirksgericht den Mörder zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt.

Gegen diese ordentliche Verwahrung reichten Staatsanwaltschaft und Privatkläger Berufung ein. Der 29-jährige Schweizer hatte das Urteil akzeptiert. Die ordentliche Verwahrung hätte in regelmässigen Abständen überprüft werden müssen.

Bei der lebenslänglichen Verwahrung fallen die Überprüfungen weg, sofern die Wissenschaft nicht neue Behandlungsmethoden entdeckt. Der 29-Jährige sei zurzeit nicht therapierbar, sagte der Gerichtspräsident am Donnerstag in der Urteilseröffnung.

Das Urteil des dreiköpfigen Obergerichts fiel nach der eintägigen Verhandlung einstimmig. Die lebenslängliche Verwahrung wurde in Folge der 2004 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Verwahrungs- Initiative im Strafgesetzbuch verankert.

Therapie verspricht kein Erfolg

Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte die 16-jährige Freiburgerin 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen von ihr zu machen. Am 4. März 2009 brachte er das Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG um.

Er erschlug das Mädchen und schnitt ihm die Kehle durch. An der Leiche wurden auch Urin- und Spermaspuren gefunden. Das Gericht geht davon aus, dass sexuelle Handlungen beim Tötungsdelikt mitgespielt haben.

Der Gerichtspräsident sagte weiter, dass eine Therapie gemäss den Gutachtern während mindestens 15 Jahren keinen Erfolg verspreche. Der Täter werde deshalb gemäss Artikel 64 1bis des Strafgesetzbuches als «dauerhaft nicht therapierbar eingestuft, weil die Behandlung langfristig keinen Erfolg verspricht».

Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Aussagen der beiden psychiatrischen Gutachter, die am Donnerstag befragt wurden. Beide gehen davon aus, dass eine Therapie während mindestens 15 Jahren keinen Erfolg verspricht.

Verwahrung erstmals vor Bundesgericht

Das Obergericht definiert mit dem Urteil die Begriffe «dauerhaft» und «langfristig» mit mindestens 15 Jahren. Ob diese Rechtssprechung von Dauer sein wird, entscheidet das Bundesgericht. Es befasst sich damit erstmals mit der lebenslänglichen Verwahrung.

Der Verteidiger hat nach Absprache mit dem Verurteilten bereits Berufung angekündigt. Die Begriffe «dauerhaft» und «langfristig» müssten höchstrichterlich geklärt werden, sagte der Verteidiger gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Der Verurteilte nahm das Urteil regungslos hin, war jedoch gemäss seines Verteidigers niedergeschlagen. Er hatte sich in der Verhandlung offen für eine Therapie gezeigt. Dieser Aussage schenkten weder das Gericht noch der Staatsanwalt Glauben.

Der Staatsanwalt zeigte sich von der Berufung nicht überrascht. Er gab sich «froh» um das Urteil des Obergerichtes. Dieses war seinem Antrag gefolgt.

Familie erleichtert

Auch die Familie des Opfers gab sich nach dem Urteil erleichtert. «Wir haben etwas für die Gesellschaft getan», sagte die Mutter der getöteten Freiburgerin vor dem Gerichtsgebäude. Sie könnten endlich trauern, sagte der Vater.

Der Mörder wurde am Donnerstag zudem wegen Störung des Totenfriedens für schuldig gesprochen. Er hatte die Leiche des Mädchens in die Dusche geschleppt und sich dort an ihrem Intimbereich zu schaffen gemacht.

Weil er mit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe bereits die Höchststrafe kassiert hatte, hat der weitere Schuldspruch keinen Einfluss auf das Strafmass.

Weiter muss der Mörder den Geschwistern des getöteten Au-pair- Mädchens eine höhere Genugtuung bezahlen. Das Gericht ordnete eine Genugtuung von 25'000 Franken für den Bruder und 40'000 Franken für die Schwester an. Die erste Instanz hatte beiden je 16'000 Franken zugesprochen. (SDA)

Beliebteste Kommentare

  • Roger  Iseli
    So einer gehört weggeschlossen, für immer und ewig. Unsere Gesellschaft muss vor solchen Individue geschützt werden. Ausserdem muss es abschreckend für Nachahmer wirken.
  •   Freddy Leer , Züri
    Gewinnt heute der Staatsanwalt..... Ist doch kein Lotto oder doch?
    Mein Meinung nach muss heute die Vernunft und Gerechtigkeit gesprochen werden!

Alle Kommentare (72)

  • Mailyn  Pelagio-Kerzenmacher , Frauenfeld , via Facebook
    Sauberes Urteil! Offenbar hat der stete, nötige und öffentliche Druck nun endlich auf die Gerichte durchgeschlagen. Weiter so!
    • 18.10.2012
    • 9
    • 2
    • Thoma  Arnold , Rottenschwil
      In diesem fall gibt es nur eines! Die Giftspritze für diesen Mörder. Es wäre die günstigste Lösung gewesen. Jetzt kostet dieser Mörder uns Steuerzahler ca. 6 Mio Chfr. Geld das man Sinnvoller einsetzen könnte!
      • 19.10.2012
      • als Kommentar auf Mailyn  Pelagio-Kerzenmacher , Frauenfeld
      • 13
      • 3
  • Peje  Kosova
    Dem Richter ein grosses Lob!Er hat gesunden Menschenverstand,Herz und Gerechtigkeitssinn!Jeder Richter in der Schweiz sollte sich an Ihm ein Vorbild nehmen!So kommt unsere Gesellschaft wieder auf den Richtigen Weg!
    • 18.10.2012
    • 29
    • 3
  • Daniel  Huber
    Die betroffene Familie ist ein Leben lang gestraft und der Verteidiger möchte dass der Mörder besser wegkommt als die Betroffenen.
    • 18.10.2012
    • 28
    • 5
  • Beat  Hartmann , via Facebook
    Lebenslängliche Verwahrung ist nicht nur eine Strafe, sondern gleichzeitig die behördliche Erkenntnis und die Prognose, dass auch eine maximale Strafe nicht abschreckend wirksam sein wird. Durch die Strafdrohung hat sich der Täter von seiner Tat nicht abschrecken lassen. Wie bei jeder vorsätzlichen Straftat. Maximale Strafdrohungen wirken ungenügend oder sogar kontraproduktiv, weil die Täter dann nichts mehr zu verlieren haben.
    • 18.10.2012
    • 5
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  • Kurt  Kuehni , via Facebook
    Die Todesstrafe gibt es bei uns nicht mehr. Aber diese Verwahrung kommt schlussendlich auf dasselbe hinaus ... Nur, mit unbezahlbaren Kosten für die von unserem Rechtssystem gevogteten braven Steuerzahlern ...
    • 18.10.2012
    • 46
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