
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Der Jugendliche kam gerade vom Richter: In der Anhörung war beschlossen worden, dass der 14-Jährige auf Wunsch seiner Eltern in einem Heim untergebracht werden sollte. Zwei Polizisten sollten den Jungen gleich dorthin bringen.
Als die Beamten den Teenager zum Einsteigen in das Polizeiauto aufforderten, nahm dieser aber plötzlich Reissaus und floh Richtung Bahnhof in Châtel-Saint-Denis. Die Polizisten eilten hinterher, berichtet «Le Matin».
Beim Bahnhof holten sie ihn ein. Der Junge stolperte und fiel zu Boden. Einer der beiden Beamten zog ihn hoch – und gab ihm eine Ohrfeige. Und obwohl die beiden Männer den 14-Jähgrigen bereits überwältigt hatten, folgte gleich noch eine zweite Ohrfeige.
Ein Passant, der das Ganze beobachtet hatte, schritt ein, forderte den Schläger-Polizisten auf, sich zu beruhigen. Die wenig schmeichelhafte Antwort darauf: «Maul halten!»
Der Zwischenfall dürfte ein Nachspiel haben. Der beleidigende, Ohrfeigen austeilende Beamte wird einen Verweis oder eine Rüge erhalten. Allerdings nur, wenn entweder der Jugendliche oder der grob angefahrene Zeuge Anzeige gegen den Beamten erstatten. Beim Zeugen hat sich der aufbrausende Polizeibeamte jedoch bereits für sein Verhalten entschuldigt.
«Ein Polizist muss immer eine adäquate Antwort bereit haben. Nie darf das aber eine Ohrfeige sein», sagt der Sprecher der Freiburger Polizei, Benoît Dumas, zum Vorfall. (gux)
Was meinen Sie: Darf ein Polizist Ohrfeigen austeilen? Schreiben Sie uns!
play
Ohrfeigen: schlimm oder erlaubt? (ZVG)