Libyen-Geiseln Chronologie

  • Publiziert: 10.10.2009, Aktualisiert: 02.01.2012

BERN – Seit Juli 2008 liegen die Schweiz und Libyen im Clinch wegen der Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf. Ein Ende der Affäre ist nicht absehbar. Hier eine Chronik der Ereignisse:

15. Juli 2008: Hannibal Gaddafi, ein Sohn des libyschen Staatschefs, und seine schwangere Frau Aline werden im Genfer Hotel Président Wilson festgenommen wegen Verdachts auf Misshandlung von zwei Hausangestellten. Zwei Tage später werden sie gegen Kaution von einer halben Million Franken aus der Polizeihaft entlassen.

19. Juli 2008: In Libyen werden zwei Schweizer Geschäftsleute festgenommen wegen angeblicher Verstösse gegen Einwanderungs- und andere Gesetze.

Ab August 2008: Mehrere Vermittlungsversuche hochrangiger Delegationen der Schweiz und Libyens enden ergebnislos. Die Schweiz verweigert eine von Libyen verlangte Entschuldigung für die Festnahme Hannibal Gaddafis.

3. September 2008:Der zuständige Genfer Staatsanwalt Daniel Zappelli stellt das Verfahren gegen die Gaddafis ein, nachdem die beiden Bediensteten nach Erhalt einer Entschädigung ihre Anzeige zurück gezogen haben.

Mitte Okt. 2008: Libyen stoppt seine Erdöllieferungen in die Schweiz und zieht seine Gelder von Schweizer Banken ab – mehrere Milliarden Franken.

Ende Dez. 2008: In einem Untersuchungsbericht zur Affäre Gaddafi stellt der Schweizer Rechtsprofessor Lucius Caflisch fest, die Genfer Polizei habe nicht unrechtmässig, aber unangemessen gehandelt.

Ende Januar 2009: Ein Treffen von Bundesrätin Calmy-Rey mit dem Gaddafi-Sohn Saif al-Islam Gaddafi am Rande des Davoser Weltwirtschaftsforums bringt keinen Durchbruch.

8. April 2009: Libyen und das Ehepaar Gaddafi reichen über ihren Anwalt Charles Poncet eine Zivilklage gegen den Kanton Genf ein. Sie verlangen eine halbe Million Franken Schadenersatz und Genugtuung.

Juli/August 2009: Beim Gipfel in LAquila und beim Blockfreientreffen in Scharm el Scheich fordert Gaddafi die Aufteilung der Schweiz unter ihren Nachbarstaaten. Ein entsprechender libyscher Vorstoss bei der Uno wird von dieser zurückgewiesen.

20. August 2009: Bundespräsident Hans-Rudolf Merz reist nach Tripolis und entschuldigt sich beim libyschen Regierungschef Al Mahmudi für die Verhaftung Hannibal Gaddafis. In einem Vertrag einigt man sich auf die Wiederherstellung der bilateralen Beziehungen innerhalb von 60 Tagen und zur Einsetzung eines Schiedsgerichts. Laut Merz verspricht Libyen, dass die festgehaltenen Geschäftsleute bis Monatsende ausreisen können.

28. Aug. 2009: Das EDA beauftragt Staatssekretär Michael Ambühl mit der Umsetzung des Vertrages mit Libyen.

30. Aug./2. Sept. 2009: Die Schweiz ernennt die britische Juristin Elizabeth Wilmshurst zur Richterin im Schiedsgericht, das die Affäre Gaddafi untersuchen soll.

24. Sept. 2009: Bundespräsident Merz trifft in New York den libyschen Staatschef Gaddafi. Laut Merz versichert ihm Gaddafi, er werde sich persönlich für die Freilassung der festgehaltenen Schweizer einsetzen. Gaddafi fordert angeblich eine Schweizer Entschuldigung für die Veröffentlichung von Polizeifotos vom festgenommenen Hannibal Gaddafi.

Anfang Oktober 2009: Libyen ersetzt Saad Jabbar durch Sreenivasa Pammaraju Rao als seinen Richter im bilateralen Schiedsgericht.

15. Okt. 2009: Libyen lässt eine hochrangige Delegation von Staatssekretär Michael Ambühl nicht einreisen.

20. Okt. 2009: Theoretische Frist für die Normalisierung der schweizerisch-libyschen Beziehungen.

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