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In der Schweiz konnte er sich nicht konzentrieren, im Kosovo arbeitete er als Hirnchirurg. (Toini Lindroos)
«Ich wollte nur im Namen meines Volkes helfen», rechtfertigt sich Shaban H.* (60) aus Uster ZH gestern vor dem Zürcher Bezirksgericht. Der angebliche Engel vom Kosovo über seine Heimat: «Das Gesundheitssystem war nach dem Krieg vernichtet.»
Der Neurochirurg steht aber nicht etwa wegen verbotener humanitärer Umtriebe vor den Schranken. Sondern wegen mehrfachen IV-Betrugs.
1995 musste sich Shaban H. einer Hirnoperation unterziehen. Der Assistenzarzt am Zürcher Unispital wurde arbeitsunfähig. Wegen Vergesslichkeit, Konzentrationsschwäche, Lernunfähigkeit und Antriebslosigkeit bekam er eine hundertprozentige Invalidenrente zugesprochen. Rund 100 000 Franken pro Jahr. Regelmässige Überprüfungen ergaben keine Besserung. Der Chirurg konnte nicht mehr operieren.
Was in der Schweiz nicht mehr ging, gelang dem schweizerisch-kosovarischen Doppelbürger im 2200 Kilometer entfernten Kosovo: Dort baute sich IV-Rentner Shaban H. eine Parallel-Karriere auf – mit Erfolg.
Im Mai 2000 begann er als Spezialarzt für Neurochirurgie am Unispital Pristina. Drei Jahre später wurde er Abteilungsleiter, im Dezember 2008 gar Klinikdirektor. Er führte ein Team von sieben Ärzten und operierte auch selber. Assistenz-Professor H. gab Vorlesungen, publizierte Fachartikel, nahm Prüfungen ab. Zudem leitete er eine Privatklinik.
Im September 2008 flog das Doppelleben des Doktors auf – ein Arztkollege aus Pristina hatte ihn den Schweizer Behörden gemeldet. Shaban H. wanderte für 73 Tage in U-Haft.
«Eigentlich wollte ich gar keine IV-Rente beziehen», sagt er gestern scheinheilig. «Aber aufgedrängt wurde sie Ihnen auch nicht», gibt Gerichtspräsident Roger Weber zurück. «Sie haben Fragebögen ausgefüllt.»
Der Neurologe will in seiner Heimat lediglich ehrenamtlich tätig gewesen sein. «Monatlich habe ich vielleicht zwei-, dreihundert Euro verdient.» Dies sei ohnehin für die Reisespesen draufgegangen.
«Aber Sie haben gearbeitet», insistiert Richter Weber. «Dies war keine Arbeit. In der Klinik konnte man ohnehin machen, was man wollte. Ich war auch mal zwei Wochen weggeblieben», entgegnet Shaban H.
Doch das Gericht glaubt ihm nicht. Es verurteilt ihn wegen Betrugs zu 21 Monaten Gefängnis bedingt. Die Sozialversicherungsanstalt des Kanton Zürich (SVA) fordert gegen 60 000 Franken zurück, die Ärztevorsorgestiftung VSAO 490 000 Franken.
Heute lebt Shaban H. vom Geld von Frau und Sohn. Dieser besitzt eine Vorhangfabrik im Kosovo. * Name der Redaktion bekannt
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In der Universitätsklinik von Pristina machte Dr. Shaban H. Karriere, in der Schweiz bezog er IV-Rente. (zvg)