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Die Eidg. Untersuchungsrichterin Delphine Tuetey tritt nur drei Monate nach ihrem Amtsantritt zurück, nachdem eine verheimlichte Vorstrafe aufgeflogen ist. Laut Bundesstrafgericht wurde sie in Frankreich für ein Urkundendelikt verurteilt.
Tuetey wurde vom Bundesstrafgericht im vergangenen August als Eidg. Untersuchungsrichterin gewählt und trat ihr Amt am 1. Dezember 2009 an. Wie das Gericht heute mitteilte, wurde es gestern von der Bundeskriminalpolizei darüber informiert, dass Tuetey in Frankreich wegen einem Urkundendelikt vorbestraft ist.
Tuetey sei deshalb heute mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Ihre Vorstrafe sei bei der Wahl nicht bekannt gewesen und habe sich auch nicht aus den Unterlagen ergeben, welche das Gericht vor der Wahl eingeholt habe. Dazu habe namentlich ein Schweizerischer Strafregisterauszug gehört.
Auch das ausführliche Assessment durch eine unabhängige Fachperson habe nichts ergeben. Dass die Vorstrafe von Tuetey nicht bekannt gewesen sei, liege auch daran, dass die Verurteilung im Ausland erfolgt sei. Die erstinstanzliche Verurteilung erfolgte in 2007 durch das Tribunal correctionnel de Montpellier. Tuetey war in der Zweigstelle Lausanne des Eidg. Untersuchungsrichteramtes tätig, dort im Team IV.
«Kann ich fast nicht glauben»
Delphine Tuetey gilt als Kapazität in Sachen Geldwäscherei. Der ehemalige Chef der Meldestelle für Geldwäscherei Daniel Thelesklaf lobte sie damals in den höchsten Tönen. «Ohne ihren unermüdlichen Einsatz wäre es nicht möglich gewesen, die Aufgaben zu erfüllen», schrieb er damals im Rechenschaftsbericht.
Ihre Fachkompetenz überzeugte so, dass der Ex-Chef der Meldestelle sie in sein neu gegründetes Geschäft mitnahm. Dort kümmerte sie sich weiterhin um Geldwäschereifälle und der Aufklärung von Wirtschaftskriminalität. Ihr ehemaliger Mitarbeiter Mark van Thiel zeigte sich von der Urkundenfälschung seiner ehemaligen Kollegin zutiefst überrascht. «Das kann ich fast nicht glauben. Sie war eine integre Mitarbeiterin. Das passt gar nicht zu ihr», sagt er zu Blick.ch
Bevor sich die Juristin Tuetey um Geldwäschereifälle kümmerte war sie länger im Welschland für eine Bank tätig. Da Delphine Tutey ihre Arbeit erst am 1. Dezember 2009 begann, betreute sie erst ein Strafuntersuchungs-Dossier. Wie hoch ihre Strafe in Frankreich für die Urkundenfälschung ausfiel, weiss das Bundestrafgericht und die Bundeskriminalpolizei nicht, wie ein Insider gegenüber Blick.ch sagt.