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Der Kampfhund befindet sich im Moment mit seinem Herrchen in Italien im Exil. Bei einer allfälligen Rückkehr nach Zürich darf er nochmals zum Charaktertest antreten. Falls er durchfällt wird er eingeschläfert.
Der vierjährige American Staffordshire Terrier hat eine bewegte Geschichte hinter sich: Im Juni 2007 wurde er von der Zürcher Stadtpolizei streunend in der Nähe einer Kinderkrippe geschnappt und in ein Tierheim gebracht. Sein Herrchen befand sich damals in Untersuchungshaft. Seinen Hund hatte er einem Bekannten überlassen.
Bei einem Wesenstest ein Jahr zuvor war der Kampfhund als gutmütig beurteilt und von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit worden. Im Tierheim zeigte er sich dann aber zunehmend aggressiv, sprang unerwartet eine Pflegerin an und zitterte. Das Veterinäramt fällte deshalb das Todesurteil: Beschlagnahme und Einschläferung.
Damit war sein Herrchen aber gar nicht einverstanden. Am 13. Juli 2007 brach der wegen illegalem Handel und Einfuhr von Hunden vorbestrafte Besitzer in das Tierheim ein und befreite seinen Hund. Dann brachte er das Tier nach Kalabrien zu einem Bekannten, kehrte in die Schweiz zurück und erhob Beschwerde gegen die Einschläferungsverfügung.
Das Bundesgericht hat ihm nun recht gegeben. Es sei nicht bekannt, wie sich der Charakter des Hundes seither entwickelt haben. Sollte er eines Tages wieder im Kanton Zürich aufgegriffen werden, so müsste vernünftigerweise nochmals ein Wesenstest gemacht und neu über die Einschläferung entschieden werden, falls der Besitzer dies verlange. (SDA/bih)
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American Staffordshire Terrier: Letzte Chance für den Kampfhund. (Blick)