
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Der Mindestsatz zur Verzinsung der Altersguthaben in der zweiten Säule sinkt Anfang 2009 von 2,75 auf 2 Prozent. Der Bundesrat hat dies beschlossen, um der negativen Entwicklung und den Schwankungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen.
Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung heute der Mehrheit der Eidgenössischen BVG-Kommission. In der Konsultation der Sozialpartner hatten der Arbeitgeberverband für 1,75 und die Gewerkschaften für 2,25 Prozent plädiert.
Seit Anfang 2008 beträgt der BVG-Mindestzinssatz 2,75 Prozent. Der Bundesrat hatte ihn vor Jahresfrist um 0,25 Prozentpunkte erhöht, weil sich die Finanzmärkte damals insgesamt positiv entwickelten. Von 1985 bis 2002 hatte der Mindestzinssatz noch bei 4 Prozent gelegen.
Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Die Kassen können die Alterguthaben höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen. (SDA/hhs/zum)
Auf den Punkt gebracht: Die Finanzkrise brachte Milliardenverluste bei den Pensionskassenvermögen mit sich. Die Folge war absehbar: Der Mindestzinssatz für die Vorsorgegelder werden gegen unten angepasst.
Spätestens jetzt müsste jedem Arbeitnehmer – und somit BVG-Versicherten – klar werden, dass die Finanzkrise ihn persönlich betrifft.
Ab kommendem Jahr wird also unser Pensionskassenguthaben nur noch mit 2 statt 2,75 Prozent verzinst. Was halten Sie davon? Schreiben Sie uns!