Bundesrat lässt Beweise vernichten

  • Publiziert: 18.02.2008

BERN – Auf Geheim-Befehl des Bundesrats werden demnächst brisante Beweisakten aus einem Atomschmuggel-Verfahren vernichtet. Die Aktion ist gesetzwidrig - sind sich Experten einig.

Von Henry Habegger

Das Atomschmuggel-Netzwerk des Pakistanis Abdul Qadeer Khan. Auch die Schweizer Ingenieursfamilie Tinner soll mitgewirkt haben beim Versuch, dem libyschen Diktator Gaddafi zur Atombombe zu verhelfen. Gegen die Tinners läuft in der Schweiz ein Verfahren.

Dabei beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft Akten. Zeichnungen und Pläne etwa, für die Diktatoren Millionen bezahlt hätten. Auf Druck der USA, für deren Geheimdienst CIA die Tinners zuletzt auch arbeiteten, sollen die Beweismittel jetzt vernichtet werden.

Die Beweise werden nicht versiegelt oder weggeschlossen. Sondern vernichtet. Und zwar demnächst: Es kann sich höchstens noch um Tage handeln.

Begleiten soll die Schredder-Aktion eine Task-Force aus Justiz- und Aussendepartement. Als Grundlage gilt ein Geheimbeschluss des Bundesrats von Mitte November 2007. Der Antragsteller, Ex-Bundesrat Christoph Blocher (SVP), machte höheres Staatsinteresse geltend.

Vernichtung von Beweisakten, verfügt durch den Bundesrat. Experten sagen: Das ist illegal. Das verletzt die Gewaltenteilung.

Der Freiburger Staatsrechtsprofessor Thomas Fleiner hält fest: «Die Kompetenz zum Entscheid über diese Akten liegt beim Bundesanwalt.» Mit Hinweis auf das Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege sagt Fleiner: «Der Bundesrat hat nur die administrative Aufsicht über die Bundesanwaltschaft.» Im Gesetz steht auch: «Die Anträge vor Gericht stellt der Bundesanwalt nach freier Überzeugung.» Der Bundesanwalt müsse selber entscheiden, ob höheres Interesse vorliege. Fleiner: «Hier geht es wieder um die Frage der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft.»

Diese Meinung teilt FDP-Ständerat Dick Marty: «Wenn das so ist, dann ist das sehr schwerwiegend. Es wäre beunruhigend zu sehen, dass unser Staat ausserhalb jeder demokratischen Kontrolle die Justiz daran hindert, ihre verfassungsmässige Aufgabe zu erledigen.»

Die Bundesanwaltschaft will sich nicht zur Sache äussern. Der Bundesrat hätte den Geheimausschuss des Parlaments über den Schredder-Beschluss informieren sollen. Das geschah offenbar nicht. Der Ausschuss will laut Präsident Hugo Fasel (CSP, FR) den Bundesrat am nächsten ordentlichen Treffen mit der Sache konfrontieren.

Nur: Wenn nicht alles täuscht, sind die Beweise dann bereits vernichtet.

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