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Im Streit zwischen dem Bundesrat und den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über die Herausgabe von Dokumenten hat der Bundesrat nachgegeben: Er händigt die Dokumente über die UBS-Steueraffäre an die GPK aus.
Aber: Nur vier Personen dürfen Einsicht nehmen.
Der Bundesrat sei an einer Klärung des Sachverhalts interessiert, teilte die Bundeskanzlei mit. Deshalb habe er heute beschlossen, der GPK-Gruppe, die mit der Untersuchung der UBS- Steueraffäre betraut ist, die Akten auszuhändigen.
Das Einlenken des Bundesrates ist an Bedingungen geknüpft: Die GPK müssen schriftlich grantierten, dass sie alles unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen.
Akten im GPK-Tresor aufbewahren
Die Akten müssen im Tresor des GPK-Sekretariats aufbewahrt werden. Einsicht haben nur der Präsident und der Vizepräsident der Arbeitsgruppe sowie zwei Mitarbeitende des GPK-Sekretariats. Auch dürfen keine Kopien angefertigt werden.
Der Bundesrat geht mit der Aushändigung der Dokumente unter strengen Auflagen auf einen Kompromissvorschlag ein, den ihm die GPK- Arbeitsgruppe am Montag unterbreitet hatte.
Zuvor hatte er der Gruppe nur Einsicht gewähren wollen, die Herausgabe der Akten aber verweigert.
Die GPK hatten in der Folge damit gedroht, sich für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommissionn (PUK) auszusprechen. Eine PUK hat mehr Informationsrechte als die GPK. Der Bundesrat hält denn auch fest, dass die Herausgabe der Dokumente an die GPK «im Parlamentsgesetz nicht verlangt» werde. (SDA/gux)
Der Bundesrat gibt nach: Er gewährt statt Einsicht nun auch die Herausgabe der UBS-Akten an die GPK.- Keystone/Bundeskanzlei/Alex Spichale