Ist der Baselbieter Staatsanwalt mutiger als seine Zürcher Kollegen? Bundes-Richter zeigt UBS-Kurer an

Holt die Vergangenheit Peter Kurer doch noch ein? Eine Strafuntersuchung soll klären, ob der damalige UBS-Chef eine Falschaussage machte.

  • Aktualisiert am 14.01.2012
  • Von Daniel Meier
«Es besteht der Verdacht, dass Peter Kurer an der GV die Unwahrheit gesagt hat.»: Philippe Weissenberger- Keystone

Die Generalversammlung der UBS vom 2. Oktober 2008 hat ein juristisches Nachspiel. Der damalige Verwaltungsratspräsident Peter Kurer versicherte dort, «dass wir eine der am besten kapitalisierten Banken sind». Prompt schoss der Kurs der UBS-Aktie an diesem Tag um über 7 Prozent in die Höhe. Aber nur zwei Wochen später musste der Staat die Grossbank mit Milliarden retten.

Deswegen hat jetzt Philippe Weissenberger (44) eine Strafanzeige gegen Kurer eingereicht. Brisant: Weissenberger ist Richter! Und zwar am Bundesverwaltungsgericht in Bern. Also genau bei dem Gericht, das im Fall UBS für Aufsehen sorgt. «Es besteht der Verdacht, dass Peter Kurer und allfällige weitere Beteiligte an der GV wissentlich und öffentlich die Unwahrheit gesagt haben», sagte Richter Weissenberger gestern dem «Tages-Anzeiger».

Der Richter beruft sich auf Artikel 152 des Strafgesetzbuches. Dort geht es um unwahre oder unvollständige Angaben von erheblicher Bedeutung durch Unternehmensverantwortliche. Es drohen bis drei Jahre Gefängnis.

Kurers Aussagen vom Oktober 2008 gaben schon mehrfach zu reden. Vor allem, weil die Bank damals bereits mit dem Bund über die Rettungsaktion gesprochen hatte. Auch FDP-Nationalrat Philipp Müller wollte deshalb im letzten November vom Bundesrat wissen, ob die UBS an der GV «die Öffentlichkeit belogen hat». Die Regierung bejahte das indirekt, indem sie – mit Bezug auf einen Finma-Bericht – antwortete, es sei «zweckmässig» kommuniziert worden. Die unglaubliche Begründung: Sonst wäre «die Bank über ein tolerierbares Mass destabilisiert» worden. Im Klartext: Hätte man die Wahrheit gesagt, wäre die UBS zusammengekracht (im BLICK).

Richter und SP-Mitglied Weissenberger reichte seine Anzeige zunächst in Zürich ein. Doch Staatsanwalt Peter Pellegrini erklärte sich für nicht zuständig – weil die GV in Basel stattgefunden habe. Pellegrini ist derjenige, der sich bei der SP-Klage gegen Ospel und Co. weigerte, eine Untersuchung einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft Basel reichte Weissenbergers Anzeige ebenfalls weiter, weil die Halle auf Baselbieter Boden liegt. Dann gings zur Behörde nach Arlesheim und schliesslich in die Kantonshauptstadt Liestal.

Ob man dort den Mut hat, den brisanten Fall zu untersuchen, ist offen. Die Abklärungen laufen. Weissenberger hofft: «Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Offizialdelikten ungeachtet der betroffenen Personen vorgehen.»

Finma zieht UBS-Urteil weiter

Jetzt muss das Bundesgericht entscheiden, ob die Finanzmarktaufsicht die Auslieferung von rund 300 UBS-Kundendaten an die US-Behörden anordnen durfte. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Meinung, dass dies illegal war. Die Finma glaubt, alles richtig gemacht zu haben.

Top 3

1 Betrugs-Opfer Conni Kuhn erzählt «Wie konnte ich nur so dumm sein?»bullet
2 Lawinendrama am Pilatus Sportschule trauert um ihren «Studi»bullet
3 Kälte-Ticker Bise bläst den Feinstaub weg – aber es bleibt kaltbullet

Schweiz