SURSEE - LU - Ein grausamer Fall von Tierquälerei im Kanton Luzern. Ein drei Monate alter Kater wird auf einem Rastplatz ausgesetzt – in lebensbedrohlichem Zustand.
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In dieser Box lag der Kater.
(zvg)Auf einem Rastplatz an der A2 zwischen Sursee und Dagmersellen finden Reisende gestern einen weissen Karton. Darauf klebt ein Zettel mit der Aufschrift: «Nicht öffnen! Kampfkatze». Der Autor: Ein Tierquäler.
In der Box liegt ein junger schwarzer Kater. «Er war schwach und mager – nur Haut und Knochen», sagt Leserreporterin E. B. aus dem Luzerner Hinterland. Gegen 10 Uhr bekam sie einen Anruf. Eine Frau meldet ihr den schrecklichen Fund. Jemand auf dem Rastplatz habe den Kontakt hergestellt. Dort muss jemand gewusst haben, dass E. B. eng mit dem Tierschutzbund-Innerschweiz zusammenarbeitet.
Die Tierliehaberin bricht auf und fährt sofort zum Fundort. Sie nimmt den ausgehungerten Kater mit nach Hause, alarmiert den Tierschutzbund. In Zusammenarbeit kümmern sie sich darum, dass das Büsi Hilfe bekommt.
«Der Tierarzt hatte über den Mittag zu. Ich habe versucht, dem Kater etwas zu Essen zu geben», sagt sie. Er habe nur ein bisschen davon gegessen und sich dann hingelegt. «Er hatte sogar schon Fliegeneier am After.»
Nach der Mittagspause bringt E. B. ihn zum Arzt. Dort bekommt der Kater eine Infusion. Bis heute Morgen kämpft das etwa drei Monate alte Büsi ums Überleben – vergeblich. «Er hat es leider nicht geschafft», sagt sie. Der Kater ist gestorben.
E. B. wird immer wieder mit Fällen schrecklicher Tierquälerei konfrontiert. Sie sagt: «Mir geht es darum, dass die Menschen wieder einmal sensibilisiert werden, wenn sie so etwas beobachten, sofort die Polizei zu alarmieren, denn wer Tiere aussetzt, macht sich strafbar.»
Auch E.B. hat heute Kontakt mit der Kantonspolizei Luzern aufgenommen. Sie wurde aufgefordert, den Karton umgehend bei einer Polizeidienststelle abzugeben. Er solle auf mögliche Spuren untersucht werden, wie Urs Wigger, Mediensprecher der Kantonspolizei Luzern, gegenüber Blick.ch sagte. Sein Appell: «Wenn jemand ein ausgesetztes Tier findet, sollte die Person sich sofort bei der Polizei melden.»
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