Nach der Chemotherapie war eine Brust von Beatrix Schmitter kleiner – doch die Kasse will nicht zahlen.
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Der Unterschied ist deutlich erkennbar: Wegen einer Tumor-Bestrahlung hat Beatrix Schmitter zwei ungleich grosse Brüste.
(Stefan Bohrer )
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Beatrix Schmitter (links) im Gespräch mit SonntagsBlick-Reporterin Sarah Weber.
(Stefan Bohrer)Beatrix Schmitter (59) schämt sich, aus dem Haus zu gehen. Ihre rechte Brust ist doppelt so gross wie die linke: «Jeder sieht mir an, dass ich Krebs hatte. Das ist entwürdigend!» Die gelernte Kauffrau aus dem Kanton Baselland ist wütend auf ihre Krankenkasse. «Die lassen mich im Stich. Ich fühle mich ungerecht behandelt.»
Im Oktober 2010 erhielt Frau Schmitter die niederschmetternde Diagnose: «Bei einer Routinekontrolle stellte die Frauenärztin bei mir Brustkrebs fest. Zum Glück noch ganz im Anfangsstadium.» Sie muss den Tumor in der linken Brust operieren lassen und danach eine Bestrahlungstherapie überstehen.
«Während der Bestrahlung wurde das Gewebe wie verbrannt und ist in sich zusammengefallen. Deshalb schrumpfte meine kranke Brust um zwei Körbchengrössen», sagt Schmitter.
«Als wäre die Krankheit nicht schon schlimm genug gewesen, muss ich jetzt auch noch diese Entstellung ertragen. Ich kann mich selber nicht mehr im Spiegel sehen, traue mich kaum noch, mich vor meinem Mann auszuziehen.»
Ihre Ärztin empfiehlt, die gesunde Brust zu verkleinern, da ein Eingriff bei der «kranken» Brust schwieriger sei.
Doch die Kasse lehnt ab. Es liege «kein Leiden mit Krankheitswert vor und die Brust-Operation ist als ästhetischer Eingriff zu werten», schreibt der Vertrauensarzt der Krankenkasse Assura. Und: «Symmetrisierung nach krebsbedingter Brustoperation ist keine Pflichtleistung.»
Beatrix Schmitter gibt nicht auf. «Ich habe mir diese Krankheit nicht ausgesucht und verstehe nicht, warum ich jetzt nochmals bestraft werde.»
Die Patientenstelle Basel unterstützt sie. Auch die behandelnde Ärztin des Kantonsspitals Liestal schreibt in ihrem Wiedererwägungsgesuch an die Kasse von einer «erheblichen Reduktion des Brustvolumens» und einer «relevanten Störung der körperlichen Integrität nach der Tumorentfernung». Durch die komme es zu einer «Fehlbelastung der Wirbelsäule».
Kostenpunkt für die Operation: zwischen 6000 und 11'500 Franken.
«Ich habe das Geld nicht, um die Operation zu zahlen», sagt Beatrix Schmitter. Sie will den Entscheid der Kasse auch nicht akzeptieren und zieht den Fall weiter vor das Versicherungsgericht in Basel.
Schmitter hofft, dass das Gericht ihr Recht gibt. «Und dass andere Frauen sich auch wehren. Das verletzt unsere Würde.»
Da es sich «um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt», will die Krankenkasse Assura gegenüber SonntagsBlick zum konkreten Fall keine Stellung nehmen.
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