Beförderungs-Skandal im VBS Bombenleger wird Oberst!

  • Publiziert: 21.07.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Adrian Schulthess

BERN - Der Ingenieur und Sprengstoff-Spezialist Jürg S. (55) kann eine erstaunliche Karriere vorweisen.

Am 1. April dieses Jahres ist der Berner Oberländer Jürg S.* (55) in der Schweizer Armee zum Oberst befördert worden. Wohl auch als Bestätigung für die gute Arbeit, die er als Berufsmilitär leistet: Am Kompetenzzentrum Swissint in Stans trimmt er Swisscoy-Kontingente für den Einsatz im Kosovo. Damit findet die Bilderbuch-Karriere ihren vorläufigen Höhepunkt.

Jürg S. ist verheiratet, erreicht beim Pistolen-Feldschiessen auch dieses Jahr Kranzränge.

Die Beförderung zum Oberst passt zur bisherigen Laufbahn des studierten Ingenieurs: Ende 1998 befördert die Armee S. zum Hauptmann der Mobilmachung, Mitte 2001 zum Major, im April 2006 zum Oberstleutnant.

Doch der Spitzenmilitär hat eine dunkle Vergangenheit. 1987 arbeitet der Ingenieur und ausgebildete Sprengstoffspezialist für das Eidgenössische Militärdepartement EMD (heute VBS). Im Sommer lässt ihn die Freundin sitzen. Das erträgt er nicht.

Am 7. Oktober 1987 stiehlt er im Thuner Munitionsdepot Sprengstoff. Die Bombe bringt er zwei Tage später an der Eingangstür eines Neunfamilien-Wohnblocks an der Berner Seftigenstrasse an. Er zündet sie am Morgen des 9. Oktobers. Der Sachschaden beträgt 5600 Franken.

Der Anschlag gilt seiner Ex: Sie wohnt im Block. Jürg S. verschleiert seine Tat: Mit Klebestreifen bringt er eine handschriftliche «Bekennermitteilung» am Haus an, unterzeichnet mit «M.P.S.». Die Terrorgruppe hat er sich ausgedacht. «Beim nächsten Mal werden wir genauer sagen, wer wir sind», steht auf dem Zettel. «Wir machen so weiter, bis uns eure Schweiz akzeptiert.» Die Bundesanwaltschaft ermittelt.

Der Anschlag ist erst der Anfang. Das Leben des Oberleutnants wird noch bizarrer. In den kommenden zwölf Monaten täuscht er 13 «Anschläge» auf sich vor. Fügt sich Schnitt- und Kratzwunden zu, behauptet gefoltert worden zu sein. Schiesst sich Pfeile in die Schulter und den Oberarm, inszeniert Säure-Attacken.

Die Serie endet im Oktober 1988: Jürg S. schiesst auf sein eigenes Auto, zieht sich aus, treibt bei einer Waldhütte in Steffisburg BE Nägel durch seine Handflächen. «Jesus-Wahn?», titelt der BLICK damals. Die Polizei nimmt seine Fingerabdrücke. Und findet die gleichen auf dem Klebstreifen, mit dem das Bomben-Bekennerschreiben befestigt wurde.

Ein Gutachten attestiert Jürg S. im März 1991 wegen seiner paranoiden Störungen «Prozessunfähigkeit». Ein Obergutachten kommt Mitte 1993 zum Schluss, Jürg S. habe sich eine «Scheinwirklichkeit aufgebaut». Trotzdem beschliesst das Strafgericht Bern im Dezember 1993, seine psychische Gesundheit lasse einen Prozess zu.

Als er das erfährt, droht Jürg S., er werde sich für «all die falschen Aussagen» rächen. Sein Psychiater sagt: «Man muss diese Drohungen ernst nehmen.»

Zu diesem Zeitpunkt arbeitet S. immer noch für das EMD: Er plant Schiessplätze.

S. kommt im Juni 1994 vors Strafgericht. Die Fakten sind klar. Trotzdem streitet Jürg S. vor Gericht alles ab. Am 1. Juli 1994 wird er rechtskräftig zu 10 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Strafmildernd wertet das Gericht die «schwer verminderte Zurechnungsfähigkeit».

Seine Militär-Karriere scheint vorerst gescheitert. Jürg S. macht sich selbständig, gründet in Thun eine Recycling-Firma, die Altpneus zu Gartenschach-Sets verarbeitet. 1999 steigt er aus. Seine zweite Firma verlässt er 2002.

Als Teil eines Swisscoy-Kontingents zieht es ihn dann in den Kosovo. Nach seiner Rückkehr bleibt er der Swisscoy als Berufsoffizier treu. Im April 2010 wird er sogar zum Oberst ernannt.

Warum befördert die Armee einen verurteilten Bombenleger bis zum Oberst? Christian Burri, stellvertretender Informationschef Verteidigung, will zum Fall Jürg S. «gestützt auf das Datenschutzgesetz und die Persönlichkeitsrechte» keine Stellung nehmen.

Er bleibt bei allgemeinen Antworten: «Grundsätzlich gilt auch für strafrechtlich verurteilte Schweizer die Militärdienstpflicht», so Burri. «Der Bereich Personelles der Armee entscheidet – gestützt auf das Militärgesetz – in eigener Kompetenz, welche Armeeangehörige infolge Verurteilung von der Militärdienstleistung ausgeschlossen werden.» Vier Jahre nach der Strafverbüssung könnten ausgeschlossene Personen wieder Dienst leisten, so der Sprecher. Bei einwandfreier Lebensführung. Und auf Gesuch.

Jürg S. wollte gegenüber BLICK keine Stellung nehmen.

* Name der Redaktion bekannt.

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