Nach Schlitzer-Prozess den Tränen nah Zingrich: «Solche Leute haben hier nichts verloren»

THUN - BE - Das Gericht verurteilt Rasim R. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Ob der Kosovare ausgeschafft wird, entscheidet das Amt für Migration zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Publiziert: 05.10.2012
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Nun ist klar: Schwinger-Schlitzer Rasim R. (32) muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Regionalgericht Oberland hat ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.

Das Gericht kam zum Schluss, dass Rasim R. aus Wut Kari Zingrich eine Lektion erteilen wollte. Nach einem «Gschtürm» auf einer Gartenterrasse am 15. August 2011 habe der Angeklagte sein Opfer mit einem scharfen Messer attackiert, stellte Gerichtspräsident Peter Moser fest.

Der Schwinger habe lediglich ein wenig Bier gegen den Bruder des Angeklagten geschüttet, eine eigentliche Bedrohung habe nicht bestanden.

Das Gericht räumte ein, dass Rasim R. die Tat nicht geplant habe. Er habe aber mit beachtlicher Gewalt ein Messer dort angesetzt, wo der Menschen am wenigsten geschützt sei.

Nur Serviertochter machte klare Aussagen

Bei der Beweiswürdigung stützte sich das fünfköpfige Gericht ganz auf die Angaben der Serviertochter, die den Vorfall beobachtet hatte. Laut Moser war sie die einzige, die gestern in sich stimmige und klare Aussagen gemacht hatte.

Noch unklar ist, ob Rasim R. ausgeschafft wird. Darüber entscheidet allerdings nicht ein Gericht, sondern das kantonale Amt für Migration. Als Grundlage für den Entscheid braucht es ein rechtskräftiges Urteil. Im Moment ist noch offen, ob der Kosovare das Urteil weiterzieht.

Zingrich ist zufrieden

Kari Zingrich ist nach dem Urteil des Regionalgerichts Oberland «erleichtert und sehr zufrieden». Es sei ein gerechtes Urteil. Zingrich erhält nun eine Genugtuung von 15'000 Franken.

Im Interview mit Blick.ch sagt Zingrich: «Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft Folge geleistet, das ist ein gutes Zeichen.» Den Schwinger nimmt die ganze Geschichte sichtlich mit. «Es ist gut, wenn das Ganze vorbei ist.» Er hoffe, dass Rasim R. ausgeschafft werde. «Solche Leute haben hier nichts verloren.»

Vor Gericht bestritt Rasim R. nicht, dass er Zingrich die Kehle aufschlitzte. Er bedaure den Vorfall aber ausserordentlich, betonte der 32-Jährige mehrmals.

Trotzdem ist für Kari Zingrich die Attacke «unentschuldbar». Die Folgen des Angriffs spüre er noch heute, sagte der Schwinger. So schneide er sich beim Rasieren regelmässig in die Narbe am Hals. Drei Finger seien zudem in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, weil die Sehnen der linken Hand durchgeschnitten worden seien. Die Faust könne er nicht mehr machen. (woz/SDA)

Beliebteste Kommentare

  • roger  waibel
    super,immerhin7 jahre.ist immer noch zu wenig,aber können wir akzeptieren.ich hoffe er wird nacher abgeschoben.
  • Marc  Gasser , Oberwangen
    Wunderbar....und nicht mal teilbedingt....wunderbar

Alle Kommentare (20)

  •   roth philipp , biel
    Das Messer in der Bahn gefunden?!?
    Ja klar.....
    Nach der Haft zurück,zum Schutz der 99,9 normalen Ausländer, die unter solchen "Typen" leiden
  •   Heinz Knauser , z.Zeit in Thailand
    Sollte Er das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen, hoffe ich dass Er dann die Gerechte Strafe erhält!
    Mindestens zehn Jahre!
    Sieben Jahre sind jedoch besser als nur bedingt!
  • Marcus  Müller , Biel
    Ja nicht schlecht. Leider zahlt der Schweizer Bürger diese 7 Jahre Knast. Ich Persönlich finde 3 Jahre mit anschliessender Abschiebung wäre super. So Leute braucht niemand.
  • Andreas  Gichtl
    Wichtig ist, dass er nach der Haft sofort ausgeschafft wird! Solche Typen, die derart unberechenbar sind und im Leben nicht zwischen Realität und Conter Strike unterscheiden können, brauchen wir hier nicht!
  • Küsä  Born , Bern
    Aber danach direkt zurück in den Kosovo!
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