THUN - BE - Das Gericht verurteilt Rasim R. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Ob der Kosovare ausgeschafft wird, entscheidet das Amt für Migration zu einem späteren Zeitpunkt.
Nun ist klar: Schwinger-Schlitzer Rasim R. (32) muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Regionalgericht Oberland hat ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.
Das Gericht kam zum Schluss, dass Rasim R. aus Wut Kari Zingrich eine Lektion erteilen wollte. Nach einem «Gschtürm» auf einer Gartenterrasse am 15. August 2011 habe der Angeklagte sein Opfer mit einem scharfen Messer attackiert, stellte Gerichtspräsident Peter Moser fest.
Der Schwinger habe lediglich ein wenig Bier gegen den Bruder des Angeklagten geschüttet, eine eigentliche Bedrohung habe nicht bestanden.
Das Gericht räumte ein, dass Rasim R. die Tat nicht geplant habe. Er habe aber mit beachtlicher Gewalt ein Messer dort angesetzt, wo der Menschen am wenigsten geschützt sei.
Bei der Beweiswürdigung stützte sich das fünfköpfige Gericht ganz auf die Angaben der Serviertochter, die den Vorfall beobachtet hatte. Laut Moser war sie die einzige, die gestern in sich stimmige und klare Aussagen gemacht hatte.
Noch unklar ist, ob Rasim R. ausgeschafft wird. Darüber entscheidet allerdings nicht ein Gericht, sondern das kantonale Amt für Migration. Als Grundlage für den Entscheid braucht es ein rechtskräftiges Urteil. Im Moment ist noch offen, ob der Kosovare das Urteil weiterzieht.
Kari Zingrich ist nach dem Urteil des Regionalgerichts Oberland «erleichtert und sehr zufrieden». Es sei ein gerechtes Urteil. Zingrich erhält nun eine Genugtuung von 15'000 Franken.
Im Interview mit Blick.ch sagt Zingrich: «Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft Folge geleistet, das ist ein gutes Zeichen.» Den Schwinger nimmt die ganze Geschichte sichtlich mit. «Es ist gut, wenn das Ganze vorbei ist.» Er hoffe, dass Rasim R. ausgeschafft werde. «Solche Leute haben hier nichts verloren.»
Vor Gericht bestritt Rasim R. nicht, dass er Zingrich die Kehle aufschlitzte. Er bedaure den Vorfall aber ausserordentlich, betonte der 32-Jährige mehrmals.
Trotzdem ist für Kari Zingrich die Attacke «unentschuldbar». Die Folgen des Angriffs spüre er noch heute, sagte der Schwinger. So schneide er sich beim Rasieren regelmässig in die Narbe am Hals. Drei Finger seien zudem in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, weil die Sehnen der linken Hand durchgeschnitten worden seien. Die Faust könne er nicht mehr machen. (woz/SDA)
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