Gaddafi-Geiseln «Wir glauben» – auf diese Zusage verliess sich Merz

  • Publiziert: 07.09.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Jetzt ist der Wortlaut bekannt, mit dem Libyen der Schweiz gemäss Bundespräsident Merz die Freilassung der Geisel zusicherte. Für viele Parlamentarier ist der Brief alles andere als eine Garantie.

Ein Brief soll Klarheit bringen: Libyen hat Bundespräsident Hans-Rudolf Merz die Freilassung der festgehaltenen Schweizer bis Ende August offenbar doch schriftlich zugesagt. Das sagte der Präsident der aussenpolitischen Kommission Geri Müller (Grüne/AG), nachdem er einen entsprechenden Brief Libyens einsehen konnte.

Der Bundespräsident habe ihm den Brief gezeigt, sagte Müller (Grüne/AG), Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK), heute gegenüber dem Westschweizer Radio RSR.

Merz hatte nach seiner Reise nach Libyen am 20. August gesagt, die beiden könnten gemäss einem Versprechen bis Ende August heimkehren. In den letzten Tagen hatte der Vize-Aussenminister von einem Missverständnis gesprochen: Es sei lediglich versprochen worden, es werde etwas unternommen. Die Schweizer seien befragt worden.

«Wir glauben», «wir nehmen an»

Eine Abschrift dieses Briefes liegt der Nachrichtensendung «10vor10» vor. In den entscheidenden Passagen heisst es: «Wir nehmen an, dass die Angelegenheit in einigen Tagen erledigt sein wird». Und bezüglich der Schweizer Geiseln: «Wir glauben, dass ihr Fall sehr bald abgeschlossen sein wird und dass sie vor Ende des Monats aus Libyen ausreisen können.»

Dieser Brief vom libyschen Premierminister Al-Baghdadi Ali al-Mahmudi vom 26. August wurde bislang unter Verschluss gehalten. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz sagte an der Medienkonferenz vom 2. September dazu: «In einem Schreiben vom 26. August sicherte mir die libysche Regierung zu, dass der Fall sehr bald abgeschlossen werde. Und dass die beiden Schweizer noch vor Ende des Monats August aus Libyen ausreisen können.»

Brief spaltet Parlamentarier

Schweizer Parlamentarier legen den Wortlaut des Briefes sehr unterschiedlich aus: Für SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli kann von einer fixen Zusage «keine Rede sein.» Ähnlicher Meinung ist da auch die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin: «Das ist schon eine magere Zusage für das Versprechen, welches wir bekommen haben», sagt sie gegenüber «10vor10».

Für eine klare Zusage hält der Präsident der Aussenpolitischen Kommission (AKP), Geri Müller, dagegen die Aussage des besagten Briefes: «Aufgrund dieses Schreibens ist für mich die Zusage gegeben», betont er.

Morgen früh um 7 Uhr müssen Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey der Aussenpolitischen Kommission zur Libyen-Frage Rede und Antwort stehen – und den vollständigen Brief vorlegen. (SDA/s5j)

Der Brief des Premiers im Wortlaut

Ihre Exzellenz Hans Rudolf Merz Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft Tripolis, 26. August 2009 Exzellenz, Lassen Sie mich Ihrer Exzellenz zuerst aufrichtig danken für Ihre Bemühungen, die zum erfolgreichen Abschluss des Abkommens vom 20. August zwischen unseren Ländern beigetragen haben. Im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Abkommen bin ich erfreut, Ihrer Exzellenz mitteilen zu können, dass wir in Libyen die nötigen Massnahmen bereits eingeleitet haben. Das Verfahren zur Bestimmung einer Persönlichkeit von unserer Seite, die als Mitglied des Schiedsgerichts wirken wird, ist angelaufen und soll in der Frist, die in Punkt 2 des Abkommens erwähnt ist, zu Ende geführt werden.

Zudem haben wir Herrn Khalid Kaim, den Vize-Sekretär des Sekretariats für Aussenbeziehungen und Internationale Kooperation, zu unserem Vertreter im Zusammenhang mit Punkt 7 des Abkommens ernannt. Er ist dem Aussenministerium der Schweiz als Chefunterhändler für die Angelegenheiten rund um den Zwischenfall vom 15. Juli 2008 wohlbekannt. Er ist instruiert worden, sofort mit seinem Gegenüber aus dem Schweizer Aussenministerium Kontakt aufzunehmen, um die unter Punkt 7 des Abkommens erwähnten Aufgaben auszuführen.

Schliesslich möchte ich Ihre Exzellenz dessen versichern, dass die zwei Schweizer Staatsbürger, gegen die ein Verfahren wegen Verletzung der Immigrationsgesetze in Libyen läuft, sich immer frei innerhalb von Libyen bewegen konnten und nie in irgendeiner Weise unter Arrest standen. Das Verfahren gegen sie ist im Gange, und der Generalstaatsanwalt behandelt ihren Fall beschleunigt und in Übereinstimmung mit den libyschen Gesetzen und Bestimmungen.

Wir rechnen damit, dass die Verfahren in einigen Tagen abgeschlossen sein werden. Ausgehend vom normalen Verlauf der Dinge in ähnlichen Situationen, glauben wir, dass ihr Fall sehr bald entschieden sein wird und dass sie vor Ende Monat aus Libyen ausreisen können.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und hoffe, Ihrer Exzellenz die Gewissheit vermittelt zu haben im Bezug auf die wichtigen Punkte, die Sie bei verschiedenen Gelegenheiten hervorgehoben haben.

Dr. al-Baghdadi al-Mahmudi, Generalsekretär des Allgemeinen libyschen Volkskomitees


Quelle: NZZ.ch

Top 3

1 Das sagt der Mörder über seine Komplizin Patric Suter: «Das geschieht...bullet
2 «Sauhund!» So wird Mörder Guido S. beschimpftbullet
3 Ärger bei Bern Tourismus Kein Gratis-ÖV-Ticket für Touristenbullet

Schweiz