So wird gewählt
In den beiden ersten Wahlgängen können alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang sind keine neuen Kandidaturen mehr zulässig. Aus der Wahl scheidet aus:
– ab dem zweiten Wahlgang, wer weniger als 10 Stimmen erhält;
– ab dem dritten Wahlgang, wer jeweils die geringste Stimmenzahl erhält.
Gewählt ist der Kandidat, der das absolute Mehr erreicht. Will jemand gleich im ersten Wahlgang gewählt werden, muss er heute 123 Stimmen holen. Leere und ungültige Wahlzettel können das absolute Mehr aber senken. (snx)