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Kann ein Blinder Autofahren? Hanspeter M.* (31) setzt sich hinters Steuer und fliegt auf. Der arbeitslose Gerüstbauer und Tankrevisor ist ein Scheininvalider, ein Simulant. Das stellte gestern das Straf-einzelgericht in Thun BE fest.
Alles beginnt im Dezember 2006. Hanspeter M. konsultiert seinen Hausarzt in Wynigen BE: Er sehe nur noch verschwommen. Der Arzt schickt ihn in die Augenklinik des Inselspitals in Bern. Dort stellt man eine sehr seltene Erbkrankheit, die Leber’sche hereditäre Optikusneuropathie, fest. Das bedeutet: Der Gerüstbauer wird langsam erblinden. Innert zwei Jahren.
«Die Diagnose nahm Herr M. erstaunlich gelassen auf», sagt einer der fünf Ärzte, die gestern als Zeugen aussagen.
Bei Sehtests gibt der Mann an, kaum mehr etwas zu erkennen. Daraus folgern die Ärzte: Null Prozent Sehfähigkeit auf dem linken Auge und 20 Prozent auf dem rechten Auge. Und so lässt Hanspeter M. Spitalaufenthalte, Cortisonbehandlungen über sich ergehen. Erlernt die Blindenschrift, lässt sich mit Lupe, Feldstecher und Brille ausrüsten, bezieht Hilflosenentschädigung, beantragt eine hundertprozentige IV-Rente.
Auf der Strasse geht er mit Blindenstock und schwarzer Brille. Doch nicht nur so: Nachbarn und Verwandte sehen Hanspeter M. Autofahren! Sie informieren im Februar 2009 den Hausarzt. Der wird stutzig, meldet es der IV und dem Inselspital.
Hanspeter M. wird erneut untersucht. Jetzt stellen die Ärzte fest: Der Gerüstbauer ist kerngesund. Die IV setzt fünf Tage lang Detektive auf ihn an. Diese filmen ihn beim Einparkieren und beim Gerüstreinigen. «Sogar Spinnennetze putzte er aus den Ecken», sagt die IV-Anwältin.
Der angeblich Blinde windet sich vor Gericht: «Ich habe es den Ärzten immer so geschildert, wie ich das Gefühl hatte.» Und: «Ich habe wirklich nichts mehr gesehen. Aber es gab Schwankungen. Jetzt ist es wieder besser geworden.» Mit seinem rechten Auge sehe er wieder gut, auf dem linken habe er aber noch immer eine starke Blendung.
Dabei stellte sich schon im März 2008 heraus, dass die seltene Erbkrankheit eine Fehldiagnose war: Ein Labortest hatte ein falsches Resultat geliefert. Hanspeter M. wurde sofort informiert. Er aber sagt: «Mir wurde nichts mitgeteilt.»
Gerichtspräsident Hans Moser glaubt ihm kein Wort. Er verurteilt M. wegen Betrugs von Hilflosenentschädigung, Umschulung und Bezug von Blinden-Hilfsmitteln von 26 912.90 Franken. Moser: «Die Hilfsmittel waren Mittel zum Zweck.»
Verurteilt wird der Simulant auch wegen versuchten IV-Betrugs von 1,8 Millionen Franken. So viel Geld hätte er bis zu seiner Pensionierung bezogen. Hanspeter M. bekommt 10 Monate bedingt, 500 Franken Busse und muss die 3072 Franken Verfahrenskosten zahlen.
«Sie haben unverfroren gehandelt, haben die Ärzte und die IV arglistig getäuscht. Wenn man so viel auf sich nimmt, um sich Gelder zu erschleichen, ist das hartnäckig und kriminell», begründet Gerichtspräsident Moser sein Urteil.
Der frechste Sozialbetrüger der Schweiz muss die 27000 Franken, die er schon bekam, nicht zurückzahlen. Könnte er auch nicht: Hanspeter M. lebt von Sozialhilfe.
*Name bekannt.
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«Das Autofahren war wohl eine Selbstüberschätzung.» Hanspeter M. vor Gericht (Peter Gerber)