THUN - BE - Rasim R. steht für den Messerangriff auf den Schwinger Kari Zingrich vor dem Richter. Am ersten Prozesstag zeigte er Reue über den Angriff. Der Staatsanwalt will ihn dennoch sieben Jahre hinter Gitter schicken. Am Freitag (14 Uhr) fällt das Urteil.
Am Donnerstagmorgen hat der Schlitzerprozess mit der Befragung des mutmasslichen Täters Rasim R. (32) begonnen. Rasim hat am 15. August 2011 dem Schwinger Kari Zingrich (46) auf der Gartenterrasse des Restaurants Waldrand in Interlaken die Kehle aufgeschlitzt.
Laut Rasim R. gab es einen Streit zwischen seinem Bruder und Zingrich. Es sei ums Rauchen gegangen. Wer was gesagt habe, wisse er nicht mehr. «Dann ging alles sehr schnell. Zingrich ist mit dem Bierglas auf meinen Bruder losgegangen.» Dann habe er das Messer gezückt.
«Ich habe es nicht gezielt auf den Hals gerichtet. Ich habe nicht realisiert, dass ich ihn verletzt habe», verteidigt sich R. «Ich habe keine Ahnung, wie das passiert ist», so R. weiter. Er bedauere aber das Vorgefallene, betonte er mehrmals. «Ich würde es sofort rückgängig machen, wenn ich könnte.»
Die Verteidigung fordert eine teilbedingte Strafe von drei Jahren. Zur Hälfte unbedingt, zur Hälfte bedingt. «Rasim ging durch das Aufstehen und das Ausholen mit dem Bierglas von Zingrich von einem Angriff auf den Bruder aus. Vermutlich war es kein Angriff, doch durch den Alkoholkonsum ging mein Mandant davon aus», sagt der Verteidiger.
Rasim habe den Schwinger nicht töten wollen. «Er wollte verteidigen, nicht angreifen.» Im Klartext bedeutet dies: Der Alkoholkonsum des Angeklagten soll laut Verteidigung eine Strafmilderung bringen.
«Ich war in schlechtem Zustand, hatte sicher über ein Promille», sagt Rasim R. dazu vor dem Richter.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Staatsanwältin Carol Bützer sieht es als erwiesen an, dass es sich bei der Tat nicht um Nothilfe handelte.
Der Angeklagte «nahm den Tod seines Opfers nicht nur in Kauf, er handelte mit direktem Vorsatz», sagt Bützer. Er habe davon ausgehen müssen, dass die massive Stichverletzung sehr wahrscheinlich zum Tod des Opfers führen werde.
Auch der Privatkläger Zingrichs fordert einen Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und eine «angemessene Strafe». Ausserdem verlangt er für seinen Mandanten einen Schadenersatz von rund 19'000 Franken und eine Genugtuung von 30'000 Franken. «Es ist nur einer Fügung zu verdanken, dass Zingrich Kari noch lebt», sagt der Rechtsanwalt im Gericht.
Zingrich selbst hält die Tat für «unentschuldbar». Daran ändere auch der Umstand nichts, dass sich der Angeklagte in einem Brief bei ihm entschuldigt habe.
Das Opfer realisierte während der Tat nicht, was geschah. «Ich merkte nicht, dass ich verletzt wurde», gibt Zingrich an. Die beiden Brüder seien plötzlich da gestanden und hätten eine Diskussion mit seinem Kollegen angefangen. «Ich wollte mich umdrehen, da ist es bereits passiert», sagt das Opfer.
Zuerst habe er einen Schmerz in der Hand gespürt, offenbar habe er ins Messer gegriffen. Einen kurzen Moment später habe ihn die Serviertochter bereits auf die Verletzung am Hals hingewiesen. Er wollte aber niemandem Bier anschütten, sagt Zingrich im Gerichtssaal.
Die Folgen des Angriffs spüre er noch heute, sagte der Schwinger. So schneide er sich beim Rasieren regelmässig in die Narbe am Hals. Drei Finger seien zudem in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, weil die Sehnen der linken Hand durchgeschnitten worden seien. Die Faust könne er nicht mehr machen.
Drei Monate sei er arbeitsunfähig gewesen, sagt Zingrich. Psychisch gehe es ihm heute relativ gut. «Aber ich sitze seither immer mit dem Rücken gegen die Wand.»
Laut Anklageschrift verwendete Rasim R. für die Tat ein Messer mit einer 8.5 Zentimeter langen Klinge. Sein Opfer Zingrich erlitt eine fünf bis sechs Zentimeter tiefe und acht bis zehn Zenitmeter lange Wunde am Hals.
Der Angeklagte gibt an, er habe das Messer ein paar Tage vor der Tat im Zug von Bern nach Interlaken gefunden. Warum er es einpackte und warum er es am Tatabend mitnahm, wisse er nicht.