In U-Haft Mann erleidet Dauererektion – bleibende Schäden

  • Publiziert: 15.10.2012

BERN - Vor lauter Schmerzen habe er sich in seiner Zelle am Boden gewindet, sagt ein ehemaliger Untersuchungshäftling. Der Grund: eine Dauererektion. Ein Berner Gericht will ihm trotz bleibender Schäden keinen Schadenersatz zusprechen.

Ein Untersuchungshäftling hat im Oktober 2010 im Regionalgefängnis Bern eine Dauererektion erlitten. Unter den Folgen leidet der Mann noch heute. Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung habe er aber nicht, entschied das bernische Verwaltungsgericht.

Der Mann habe die Dauererektion – wohl aus Scham – dem Gefängnispersonal einfach zu spät gemeldet, vermutet das Gericht in einem heute publizierten Urteil. Warum der Mann in U-Haft sass, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Nach seiner Darstellung hatte sich die Dauererektion an einem Donnerstag gegen Mittag eingestellt. Er habe das Personal und auch zwei Ärzte umgehend darauf aufmerksam gemacht, sei aber als Simulant hingestellt worden. Dabei habe er sich wegen der grossen Schmerzen am Boden gewunden und geschrien.

Die Verlegung ins Inselspital sei erst nach vier Tagen – also viel zu spät – erfolgt, erklärte der Beschwerdeführer. Er machte einen Fall von unterlassener Hilfeleistung geltend.

Aktenkundig ist, dass es dem Spital nicht gelang, die Dauererektion mittels konservativer Therapiemethoden – Aderlass und Adrenalin-Injektion – zu therapieren. Erst eine Operation setzte der Dauererektion ein Ende. Wie oft in solchen Fällen ist aber zu befürchten, dass der Patient nunmehr unter einer bleibenden erektilen Dysfunktion leidet.

Schäden schon nach einigen Stunden

Die Frage ist, ob der Mann wirklich vier Tage eine Dauererektion hatte, bevor er ins Spital kam. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass erste mikroskopische Schädigungen des Schwellkörpergewebes schon nach vier bis sechs Stunden auftreten. Ab einer Gesamtdauer von 24 Stunden tritt bei etwa 90 Prozent der Betroffenen eine erektile Dysfunktion auf.

Daraus lasse sich schliessen, dass der Beschwerdeführer nicht vier Tage lang an der Dauererektion gelitten haben könne. Am Donnerstag und Freitag habe er ja sogar noch Kontakt mit einem Arzt und einer Ärztin gehabt; beide hätten keine Dauererektion bemerkt.

Offene Fragen

Der Mann gab laut Gericht an, auf seine entsprechenden Hinweise hätten die zwei Ärzte «nicht gross reagiert», es sei ihnen «peinlich» oder «nicht der Rede Wert» gewesen. Das Gericht hält diese Angaben des Mannes für unglaubwürdig, zumal er sich in der fraglichen Zeit nicht einmal gegenüber seinem Anwalt über das Verhalten des Gefängnispersonals und der Ärzte beschwert habe.

«Auffällig» sei auch, dass der Beschwerdeführer am dritten Tag der angeblichen Dauererektion zwar ein mehrseitiges Schreiben an den Untersuchungsrichter gesandt habe. Auf seine Beschwerden im Intimbereich sei er aber nicht eingegangen und auch die medizinische Versorgung habe er nicht kritisiert.

«Widersprüchliche Aussagen»

Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, die Aussagen des Beschwerdeführers seien «vage» und «widersprüchlich». Dem stünden die «übereinstimmenden und glaubwürdigen» Aussagen des Gesundheits- und Pflegepersonals gegenüber.

Das Gericht hält deshalb die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft für plausibel, wonach das Personal erst am Montag des Problems gewahr wurde und dann auch umgehend die Spitaleinweisung veranlasste. Die Beschwerde des Mannes wurde abgewiesen; ihm wurden zudem Verfahrenskosten von 500 Franken auferlegt. (SDA)

Alle Kommentare (2)

  • Hans  keller , Ehrendingen
    wahrscheinlich bekam er die Wöhle von guten Knastessen... warum half er sich nicht selber ? Lachhaft.
    • 16.10.2012
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  • Roger  Wunderlin , Buchs
    hahaha, ich habe einen dauer Lachkrampf.................
    Solche Sprüche hätte er in den USA anbringen sollen und auf 300 Mio. klagen, dann bekämen wenigstens ein par Anwälte und vielleicht irgendwelche Nachkommen etas ab!
    • 15.10.2012
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