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Dies ist die Begründung der Richterin für den Freispruch: Die dargestellte Gewalt werde nicht «eindringlich» geschildert und verletze auch die Menschenwürde nicht, begründete die Richterin ihren Entscheid. Zwar sei das Spiel ein sogenanntes «Killergame», aber nicht ein verbotenes.
Gesetz zu wenig griffig
Angeklagt war der Chef einer Mediamarkt-Filiale im Raum Bern, weil er das Spiel «Stranglehold» verkauft hatte. Die Strafverfolgung ins Rollen gebracht hatte der Berner SP-Grossrat Roland Naef. Seine Anzeige richtete sich nicht primär gegen den Geschäftsführer, sondern sie war grundsätzlicher Natur.
Naef wollte mit seiner Anzeige beweisen, dass der massgebende Artikel 135 im Strafgesetzbuch «ein Papiertiger» und somit zu wenig griffig sei.
Zwar verbiete der Artikel die Darstellung, Herstellung, Einfuhr, Lagerung oder Anpreisung von Ton- und Bildaufnahmen grausamer Gewalttätigkeiten. Die unklaren Formulierungen erschwerten aber die Anwendung des Gesetzes.
Bund soll nun handeln
In einer Mitteilung zeigte sich die SP des Kantons Bern nicht überrascht vom Urteil. Das Gericht widerlege mit seinem Urteil die Behauptungen, dass das Gesetz genüge. «Jetzt wissen wir, dass der Bund handeln muss».
Er sei klar der Meinung, dass das Spiel nicht gegen das Gesetz verstosse, hatte der Angeschuldigte während des Prozesses gesagt. Vorher habe niemand das Spiel ausprobiert, denn Media Markt richte sich nach den Empfehlungen der Pan European Game Information (PEGI).
PEGI ist ein Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das die Spielkonsolenhersteller freiwillig eingeführt haben und das in 16 europäischen Ländern zur Anwendung kommt. Dessen Empfehlung folgend, verkauft Media Markt «Stranglehold» nur an mindestens 18-Jährige. (SDA)