Killer-Game: Freispruch für Mediamarkt-Chef

  • Publiziert: 09.06.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Es war das erste Strafverfahren in der Schweiz gegen den Verkauf von gewalttätigen Computerspielen. Heute gab es einen Freispruch.

Dies ist die Begründung der Richterin für den Freispruch: Die dargestellte Gewalt werde nicht «eindringlich» geschildert und verletze auch die Menschenwürde nicht, begründete die Richterin ihren Entscheid. Zwar sei das Spiel ein sogenanntes «Killergame», aber nicht ein verbotenes.

Gesetz zu wenig griffig

Angeklagt war der Chef einer Mediamarkt-Filiale im Raum Bern, weil er das Spiel «Stranglehold» verkauft hatte. Die Strafverfolgung ins Rollen gebracht hatte der Berner SP-Grossrat Roland Naef. Seine Anzeige richtete sich nicht primär gegen den Geschäftsführer, sondern sie war grundsätzlicher Natur.

Naef wollte mit seiner Anzeige beweisen, dass der massgebende Artikel 135 im Strafgesetzbuch «ein Papiertiger» und somit zu wenig griffig sei.

Zwar verbiete der Artikel die Darstellung, Herstellung, Einfuhr, Lagerung oder Anpreisung von Ton- und Bildaufnahmen grausamer Gewalttätigkeiten. Die unklaren Formulierungen erschwerten aber die Anwendung des Gesetzes.

Bund soll nun handeln

In einer Mitteilung zeigte sich die SP des Kantons Bern nicht überrascht vom Urteil. Das Gericht widerlege mit seinem Urteil die Behauptungen, dass das Gesetz genüge. «Jetzt wissen wir, dass der Bund handeln muss».

Er sei klar der Meinung, dass das Spiel nicht gegen das Gesetz verstosse, hatte der Angeschuldigte während des Prozesses gesagt. Vorher habe niemand das Spiel ausprobiert, denn Media Markt richte sich nach den Empfehlungen der Pan European Game Information (PEGI).

PEGI ist ein Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das die Spielkonsolenhersteller freiwillig eingeführt haben und das in 16 europäischen Ländern zur Anwendung kommt. Dessen Empfehlung folgend, verkauft Media Markt «Stranglehold» nur an mindestens 18-Jährige. (SDA)

Kommentar

Nationale Verbote bringen wenig

Von Martin Steiner, Redaktor Games

Auch nach dem Freispruch im Prozess gegen den Media Markt bleibt die Frage offen, wie Spiele mit gewalttätigen Inhalten in Zukunft behandelt werden sollen. Klar ist: Gewisse Spiele, wie auch viele Filme, gehören definitiv nicht in Kinderhände.

Klar ist aber auch, dass in beiden Medien gewalttätige Inhalte nicht mehr wegzudenken sind – egal ob in Spielen wie dem weltweit über 8,5 Millionen-mal verkauften «GTA 4» oder im Kino mit erfolgreichen Actionfilmen wie «Rambo» oder «Saw».

Die Filmindustrie hat allerdings den Vorteil, dass man inzwischen über 100 Jahre Zeit hatte, sich als fester Teil der Unterhaltungs-Kultur zu etablieren. Da ist die Game-Industrie noch im Teenager-Alter und wird von aussen betrachtet grösstenteils immer noch als Unterhaltung für Kinder angesehen. Dies obwohl der Durchschnittsgamer über 30 Jahre alt ist!

Besserer Jugendschutz, Aufklärung der Eltern und strikte Altersvorgaben tun not. Ein schweizerisches Verbot solcher Spiele dürfte allerdings herzlich wenig bringen – zumal Verbotenes meist noch interessanter ist und im Falle eines Games die Beschaffung über ausländische Kanäle sehr einfach ist.

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