Berner Justiz-Skandal Ist ein Menschenleben nur 550 Franken wert?

Remo L. (22) stürzte sich nackt auf Geissen-Trini (95). Er wollte das Thuner Original vergewaltigen. Die Frau wehrte sich, dann schlug er sie spitalreif. Drei Wochen später ist sie tot. Jetzt findet der Staatsanwalt: Eine Busse reicht.

  • Publiziert: 12.09.2012
  • Von Roger Baur
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Täter Remo L. (22) war betrunken, als er auf die Hochbetagte losging.

Sie war eine Legende. Dora Wüthrich († 95) verbrachte bis ins hohe Alter den Sommer mit ihren geliebten Geissen auf der Alp. Das brachte ihr den Namen «Geis­sen-Trini» ein. 2004 wurde sie zur Thunerin des Jahres gekürt, nachdem sie bei einem Brand eigenhändig alle Ziegen gerettet hatte. Danach setzte sie sich zur Ruhe, wollte in ihrem Haus in Thun BE den Lebensabend geniessen.

Das war ihr nicht vergönnt. Drei Tage nach ihrem 95. Geburtstag, bemerkt sie einen Mann vor ihrer Tür: Als sie öffnet, packt der komplett nackte Remo L.* (22) sie am Kopf und an den Händen und schleppt sie in die Küche. Dort reisst er dem Geissen-Trini die Hosen vom Leib und versucht, sie zu vergewaltigen.

Dora Wüthrich schreit und wehrt sich heftig. Auch noch, nachdem ihr Remo L. zwei Ohrfeigen verpasst. So schlägt die mutige Rentnerin den jungen Mann schliesslich in die Flucht. Verletzt kommt sie ins Spital.

«Sie stand völlig unter Schock»

Doch ihr Leben rettet das nicht. Drei Wochen später, am 29. Oktober 2010, stirbt Geissen-Trini. Ihr Neffe, Heinz Wüthrich (68), erzählt: «Sie hat sich nicht mehr erholt. Sie stand völlig unter Schock. Der Täter hatte ihr die Adern am Arm beinahe abgedrückt, man hätte vermutlich die Hand amputieren müssen.»

Remo L. ist schnell gefasst: Der junge Mann wohnt in der Nachbarschaft der Rentnerin, stellt sich nur kurze Zeit nach der Tat der Polizei. Gibt an, «irgendwas» gemacht zu haben, will sich aber an nichts erinnern.

Am 9. Oktober, am Abend vor der Tat, säuft er sich mit Freunden durch die Thuner Clubs. Morgens um sieben Uhr will die Gruppe ein Taxi rufen. Da ist Remo L. verschwunden. Eine Stunde später taucht er beim Geissen-Trini auf und will sie vergewaltigen.

Ihr Neffe Heinz Wüthrich wartet auf die Verurteilung von Remo L. Dann erfährt er: Der Fall wurde mit einem Strafbefehl erledigt. Er besorgt sich den Bescheid und ist entsetzt. Remo L. wird mit 550 Franken Busse bestraft. Und weiteren 1800 Franken Strafe auf Bewährung.

«Ich kann das Urteil nicht verstehen»

Die Staatsanwaltschaft stuft Remo L. als «selbstverschuldet unzurechnungsfähig» ein. Weil er während der Tat «in immensem Masse Marihuana und Alkohol» intus hatte. Ein «Blackout», so das Urteil.

Heinz Wüthrich ist wütend: «Meine Tante war völlig gesund bis zu dieser Tat. Doch dieser Vorfall hat sie gebrochen. Wäre das nicht passiert, wäre sie sicher nicht zu diesem Zeitpunkt gestorben. Wie kann es sein, dass jemand einen Menschen auf dem Gewissen hat und nur mit Busse bestraft wird?»

Das Gericht verweist auf ein Gutachten der Uni Bern: Es könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass Dora Wüthrichs Tod direkt mit der Tat zusammenhänge. Obwohl es im gleichen Gutachten ebenfall heisst, dass der Überfall massive Verletzungen hinterlassen habe.

«Ich kann das Urteil nicht verstehen», sagt Heinz Wüthrich traurig. «Vielleicht haben die Richter so entschieden, weil meine Tante nur eine einfache alte Frau war.»

Ihre letzte Ruhe hat Geis­sen-Trini auf ihrer geliebten Alp nahe dem Stockhorn gefunden.

* Name der Redaktion bekannt

 

Beliebteste Kommentare

  • Peter  Jones , via Facebook
    Ich weiss nicht vor was mir mehr ekelt, dem Täter oder den Richtern!!
  •   widmer thimy , schweiz
    Mit unseren Richtern stimmt vieles nicht mehr. Sie bewegen sich vom Volk, vom gesunden Menschenverstand und von der Gerechtigkeit weg, schonen Täter, verhöhnen Opfer und bagatellisieren Taten. Ein Eldorado für Kriminelle!

Alle Kommentare (92)

  • Stefan  Holliger
    Und man wundere sich nicht, wenn eines Tages, angesichts unseres Witz-Rechtssystems, Selbstjustiz wieder "Mode "wird.
  • Connie  Daniels , via Facebook
    Absolut Abartiges Urteil.. wenn man diesem den so sagen kann. Frage mich ob die Staatsanwaltschaft und der Richter überhaupt Zurechnunsfaehig sind???? Vielleicht sollte das ganze Strafgesetz der Schweiz mal schleunigst ueberholt werden...
  • Roli  Häubi , Thun
    Wenn jemand besoffen ein Auto lenkt und dabei einen Unfall baut wird er hart bestraft.
    Warum in aller Welt kann man jedes andere Verbrechen begehen und bekommt eine sehr milde Strafe, wenn man eine momentane Unzurechnungsfähikeit ins Feld führt?
    Wer sich mit Drogen zudröhnt macht das bewusst und kennt die Wirkung. Somit wäre eine harte Strafe angezeigt.
  • Hermann  Meyer
    wieder und wieder und wieder liest man solche Justizskandale ! Es ist ganz klar, die Täter werden gehätschelt und die Opfer lässt man sich selbst überlassen. Ist uns selber auch passiert. Pfui diesen linken Richtern und Richterinnen !
  • Françoise  Bigler
    Ach das ist nicht neu, das Staatsanwälte "komisch" entscheiden. In einem Fall wurde ein Diebstahl vorgetäuscht, um einem Lehrling was anzuhängen. Die Anzeige wegen falscher Anschuldigung wurde vom Staatsanwalt nicht einmal verfolgt und die Beschwerde wurde abgeschmettert mit Kostenfolge für den Kläger. Unser Rechtssystem ist schräg!
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