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Die drei von den USA freigesprochenen Männer erhalten laut Bundesamt für Migration (BFM) keine Sonderbehandlung. BFM-Sprecher Jonas Montani sagte: «Die Anfragen werden nach den Kriterien des Asylgesetzes und auf dieselbe Weise wie alle Gesuche aus dem Ausland behandelt.»
Das erste Asylgesuch hatte der Anwalt eines libyschen Staatsbürgers im Juni eingereicht. Dieser sitzt seit 2001 im Gefangenenlager auf Kuba. Sein Gesuch soll laut Montani sofort behandelt werden.
Das zweite Gesuch wurde im Juli von einem Algerier eingereicht. Das dritte Gesuch hat das BFM anfangs dieser Woche erhalten.
«Rückkehr in Heimatland unmöglich»
Die drei Männer können das Gefangenenlager laut Amnesty International nur verlassen, wenn sie ein anderer Staat aufnimmt. Es sei für die drei Gefangenen unmöglich, in ihr Heimatland zurückzukehren, da sie dort erneut eingesperrt würden. (sda/odj)
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Insassen des Gefängnisses Guantanamo. (Keystone)