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1990 wurde der Mann in der Türkei von einer Kugel getroffen. Der Schuss verletzte ihn schwer an der Hüfte. Ein Jahr später kam er als Asylbewerber in die Schweiz. Wegen seinen starken Schmerzen suchte er Hilfe in zwei Berner Spitälern. Doch sowohl im Spitalnetz Bern AG, als auch im Regionalspital Biel kam es zu Fehldiagnosen und unvollständigen Operationen.
Der 47-Jährige zog die Spitäler vor Gericht und bekam heute Recht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat in seinem Urteil den medizinpfusch bestätigt. Unter anderem weist es auf eine zusätzlich nötig gewordene Operation hin, die den Leidensweg des Mannes zusätzlich um zwei bis drei jahre verlängert habe.
61100 Franken
Das Gericht beschloss, dass der Gesamtbetrag der Zahlungen auf 61100 Franken festzulegen sei. Das sind 11100 Franken mehr, als die beiden Spitälern berappen wollten.
Weil die Einigung auf eine Genugtuungssumme von 50000 Franken schon vorher zustande gekommen war, erhielt der Kläger nur zu einem kleinen Teil Recht. Er hatte weit mehr Geld gefordert und muss die Gerichtskosten nun selber tragen. (SDA/gca)