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Laut Bundesrat verstösst die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Sie würde aber zu erheblichen Kollisionen mit dem übrigen Völkerrecht und der Bundesverfassung führen. Das Volksbegehren soll deshalb dem Parlament zur Ablehnung empfohlen werden.
Gleichzeitig lässt der Bundesrat aber als indirekten Gegenvorschlag eine Anpassung des Ausländergesetzes ausarbeiten. Diese soll die Anliegen der Initiative ohne deren Mängel aufnehmen. Insbesondere die Ausschaffungs-Praxis zwischen den Kantonen soll vereinheitlicht sowie die Widerrufsgründe für ausländerrechtliche Bewilligungen präzisiert werden.
Die Vernehmlassung ist für Anfang 2009 geplant. Die Botschaft muss den Räten bis August 2009 zugeleitet werden. (SDA/gux)