Das Schicksal von Celine (17) Behindert wegen Anti-Baby-Pille «Yasmin»

  • Publiziert: 29.05.2009, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Debora Zeier und Martin Meier

ZÜRICH – Verursacht die Anti-Baby-Pille «Yasmin» lebensbedrohende Schäden bei Frauen auch in der Schweiz? Gemäss «10vor10» liegen dafür Beweise vor.

Céline ist 16 und verliebt, als sie sich die Antibaby-Pille «Yasmin» verschreiben lässt. Nur vier Wochen nach der ersten Pille erleidet sie eine Lungenembolie. Der Atem setzt aus, das Herz steht still, das Hirn wird schwer geschädigt. Danach folgen drei Monate im künstlichen Koma.Die erschütternden Bilder zeigte gestern «10 vor 10»: Zuerst das gesunde Mädchen. Und dann Céline heute: schwerstbehindert. Sie kann nicht sprechen und nicht laufen, muss künstlich ernährt werden.Nebenwirkung ist bekannt, aber seltenDie Herstellerfirma Bayer gibt laut «10 vor 10» zu: «Der Fall ist ein besonders tragischer Ausgang von einer schweren, aber seltenen Nebenwirkung.» Später streitet sie den Zusammenhang ab. Und doch bietet der Konzern an, sich mit 200000 Franken an der Betreuung von Céline zu beteiligen. Unter einer Bedingung: «Der Beitrag der Bayer Schweiz darf Dritten nicht offen gelegt werden.»Gegen diesen «Maulkorb-Vertrag» wehrt sich Célines Mutter: «Viele junge Leute nehmen die Pille wohl sorglos und können sich nicht vorstellen, dass Nebenwirkungen eine Schwerstbehinderung bewirken können.» Céline lernt jetzt in der Reha wieder laufen. Im Juni wird sie 18.Brisant: In der Schweiz nehmen rund 100000 Frauen «Yasmin».Was sind Ihre Erfahrungen mit der Pille?«Risiken und Nebenwirkungen»: Vertrauen Sie ihren Medikamenten bzw. den Herstellern?Schreiben Sie uns!

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