Totraser Reto B., die «rollende Bombe» von Basel Wehe, er explodiert noch mal!

  • Publiziert: 10.06.2011, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Antonia Sell

BASEL - 6½ Jahre Gefängnis. Das Urteil gegen Raser Reto B. Doch er ist frei und darf Auto fahren. Warum?

Reto B.* (24) aus Rheinfelden AG, der Totraser vom Gundeli-Quartier, wurde am Mittwoch vom Basler Strafgericht zu 6½ Jahren unbedingt verurteilt. Weil er im November 2008, auf Speed und Alkohol, Matthias D.* († 37) in dessen Auto gerammt und getötet hatte (BLICK berichtete).

Doch wer denkt, dass der wegen Raserei bereits vorbestrafte Reto B. sofort aus dem Verkehr gezogen wird, irrt. Denn der Mann ist frei. Und darf weiter Auto fahren. Obwohl der Richter über ihn sagte, er sei «eine rollende Bombe» und riskiere Menschenleben für seinen ganz persönlichen Adrenalin-Kick.

Für die Opferfamilie nicht nachvollziehbar. «Das ist ein Hammer! Wer weiss, was er nun anstellt? Wenn er über sechs Jahre in den Knast muss?» fragt sich Elsbeth M.* (65), Stiefmutter von Raseropfer Matthias D.

Nach dem Unfall im November 2008 wurde Reto B. zwar der Führerausweis für ein Jahr abgenommen. Jenes Urteil fällte das Basler Strassenverkehrsamt in einem administrativen Verfahren. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem damals 22-jährigen Maschinenbauer gar Drogensucht. Deswegen bekam er seinen Ausweis nach einem Jahr nur unter Auflagen zurück: Reto B. musste sich ein weiteres Jahr jeden Monat zum Bluttest melden.

Gerade zwei Wochen vor dem eigentlichen Strafprozessbeginn letzten Montag endete die Auflagenfrist. Seither fährt der nun verurteilte Totraser vom Gundeli wieder Auto. Auflagenfrei!

Wie kann das sein?

«Der Führerscheinentzug wird nicht in einem strafrechtlichen Verfahren entschieden, sondern direkt in einem administrativen Verfahren», erklärt der Luzerner Opferanwalt Marco Unternährer. «Das heisst, dass das Basler Strassenverkehrsamt die Tat 2008 bereits abgeurteilt hat. Mit dem Entscheid des einjährigen Führerscheinentzugs. Das ist ein übliches Verfahren.»

Alles korrekt, also. Aber wird das Strassenverkehrsamt seinen Entscheid nicht revidieren? Jetzt, da Reto B. als gefährlicher Totraser verurteilt ist? «Davon ist nicht auszugehen. Da diese Fakten ja damals bereits klar waren», so Unternährer.

Im Klartext heisst das, dass Reto B. bis zu seinem Haftantritt weiter hinterm Steuer sitzt. Und das womöglich noch mehrere Jahre. Denn so lange könnte es dauern, wenn Reto B. Einspruch einlegt und das Urteil weiterzieht.

«Eigentlich hätte das Strassenverkehrsamt einen Sicherheitsentzug des Führerscheins durchsetzen müssen, auf unbestimmte Zeit. Um dann nach dem strafrechtlichen Urteil endgültig zu entscheiden», so Unternährer.

Das soll zur Regel gemacht werden mit der Raserinitiative von RoadCross, die am 15. Juni eingereicht wird.

* Namen der Redaktion bekannt

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