ICE-Baby hält Behörden auf Trab

  • Publiziert: 12.01.2009, Aktualisiert: 13.01.2012

BASEL – Im Fall von Findelkind Franziska laufen sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland komplizierte juristische Abklärungen. Dass die inzwischen bekannte Mutter nicht weiss, was sie will, erschwert die Sache zusätzlich.

Das Schicksal von «Vasana» (erster provisorischer Name) alias «Leila Noëlle» (amtsvormundschaftlicher Name) alias Franziska (richtiger Name) macht seit Wochen Schlagzeilen. Dem Kind gehe es bei der Basler Pflegefamilie gut, sagte eine Sprecherin der baselstädtischen Vormundschaftsbehörde.

Franziska bleibt vorerst bei der Pflegefamilie, denn geklärt ist der Fall erst für die Strafverfolgungsbehörden: Als die Mutter das zehn Tage alte Mädchen Mitte Dezember im Basler Bahnhof SBB in einer Baby-Wiege in einen Zug legte (Blick.ch berichtete), setzte sie es wegen der vielen Leute keiner Lebensgefahr aus. Es wurde Minuten später gefunden.

Zivilrecht, nicht Strafrecht

Somit sei «derzeit keine Straftat» erkennbar, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Nürnberg. Darum sei für seine Behörde der Fall «soweit erledigt». Pendent ist er jedoch beim Jugendamt Erlangen, denn in dieser bayrischen Stadt lebt die 23-jährige madegassische Mutter als Au-Pair bei einer deutschen Familie.

Weil diverse Aspekte des internationalen Privatrechts zu klären sind, ist immer noch offen, ob Basel oder Erlangen die Federführung für das weitere Vorgehen hat, wie in Basel weiter zu erfahren war. Einen Basler Vormund hat das Kind jedenfalls nicht mehr, weil die Mutter inzwischen bekannt ist; diese hat die «elterliche Sorge».

Dass die Mutter ihr Kind zur Adoption freigeben wolle, «stimmt gar nicht». So jedenfalls der Kenntnisstand der Basler Vormundschaftsbehörde; diese beruft sich dabei auf ihren engen Kontakt mit dem Erlanger Jugendamt. Die Mutter wolle ihr Kind aber jetzt auch noch nicht zurück haben, wie es eine Weile nach einer Panik-Aussetzung denkbar wäre.

Was will die Mutter überhaupt?

Was die Mutter wirklich will, ist derzeit noch reichlich unklar. Zweite zentrale Pendenz ist denn auch eine erneute Befragung der Mutter mit klaren Aussagen und ihrer Unterschrift unter das Protokoll. Falls sie dann doch eine Adoption wünscht, müsste zudem möglichst auch der Vater identifiziert und befragt werden.

Nach Schweizer Recht kann ein Kind frühestens sechs Wochen nach der Geburt zur Adoption freigegeben werden – in diesem Fall also ab der vierten Woche 2009. Dann laufen sechs Wochen Bedenkfrist. In Deutschland erfordert eine Freigabe einen gerichtlichen Beschluss. Geboren wurde Franziska in einem deutschen Spital. (SDA)

play Findelkind Franziska. (Keystone)

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