
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
play
Die Leiche der erschossenen Türkin wird weggebracht. (Blick)
Vor den Augen zahlreicher Passanten erschoss der 54-jährige Türke im Jahr 2004 seine Frau – mitten in Basel. Grund: Sie wollte sich von ihm trennen. Bei der Einvernahme gab er an, das habe er nicht akzeptieren können.
Der Türke war vom Basler Strafgericht 2006 wegen Mordes zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Appellationsgericht reduzierte 2007 die Strafe auf 18 Jahre. In der Schweiz sass er bisher sechs Jahre ab.
Den Rest seiner Strafe wird er in der Türkei absitzen müssen: Er wurde ausgeschafft. Zusätzlich zur Ausschaffung wurde ihm auch eine Einreisesperre auf unbestimmte Zeit auferlegt.
Das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt weist jährlich 25 bis 30 Personen wegen Strafurteilen aus. Damit der Kanton die Aufenthaltsbewilligung entzieht, muss in der Regel ein schweres Delikt vorliegen, für welches das Gericht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ausgesprochen hat. Das sind in der Regel Delikte gegen Leib und Leben, Sexual- oder schwere Drogendelikte.
In der Schweiz niedergelassene ausländische Straftäter, die ein Kanton wegweisen will, können ihren Fall zwar bis vor Bundesgericht ziehen und damit ihre endgültige Abschiebung um bis zu drei Jahre hinauszögern. Allerdings werden lediglich etwa drei Prozent der Rekurse gutgeheissen. Das heisst, die allermeisten werden letztlich ausgeschafft. (num)