Wegen Kinderpornos Dieser Polizist muss seinen Posten räumen

BASEL – Das Gericht hat heute Roger S. (48) verurteilt – wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Urheberrechts. Kurz danach wurde er gefeuert.

  • Publiziert: 10.12.2009, Aktualisiert: 14.01.2012
play Verurteilt: Roger S. (Stefan Bohrer)
Roger S.* (48) hortete auf seiner Harddisk Tausende pornografische Bilder der übelsten Sorte, darunter auch Kinderpornografie. Der Polizist schreckte auch vor Tier- und Exkrementen-Pornos nicht zurück (Blick.ch berichtete). Er sass seit Montag mit seinem ehemaligen Untergebenen Christoph J.* (31) vor Gericht.Das Basler Strafgericht hat die beiden nun heute wegen Amtsgeheimnisverletzung und Widerhandlungen gegen Urheber- und Markenschutzrecht zu bedingt vollziehbaren Geldstrafen verurteilt. Von der Anklage des Amtsmissbrauchs wurden beide freigesprochenFür Roger S. gab es 240 Tagessätze à 140 Franken. Das Gericht sprach den 48-jährigen Polizeiwachtmeister wegen mehrfacher Gewaltdarstellung und Pornografie schuldig gesprochen. Er wurde nach der Urteilsverkündung fristlos gefeuert. Das Strafmass für den 31-jährigen Christoph J. im Range eines Korporals beträgt 45 Tagessätze à 160 Franken.Der gegen beide gerichtete Vorwurf des Amtsmissbrauchs bezog sich auf Fotos, die die Polizisten mit privaten Digitalkameras im Dienst gemacht hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem dem Wachtmeister Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil der Ex-Chef eines Alarmpiketts seine Position als Vorgesetzter ausgenutzt habe, um Untergebene unter Druck zu setzen.Kein AmtsmissbrauchDas Gericht ist in allen Fällen zum Schluss gekommen, dass die beiden Angeklagten ihre Amtsgewalt nicht missbraucht haben. Dies gilt nach Meinung des Gerichts auch für die sexuellen Avancen, die der Wachtmeister in seiner Freizeit in Zivil einer psychisch angeschlagenen Frau gemacht hat. Dieses Verhalten sei zwar kein Amtsmissbrauch, aber nicht korrekt, frech und charakterlos, sagte der Gerichtspräsident.Das Ablegen der Fotos ausserhalb der Diensträume taxierte das Gericht als versuchte Amtsgeheimnisverletzung. Die Schuldsprüche wegen Verletzungen des Urheber- und des Markenschutzrechts beziehen sich auf das Herunterladen von Musikdateien und Computersoftware ohne Lizenzen sowie das Kopieren und Verkaufen von Filmen.Die Staatsanwältin hatte für den Wachtmeister eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und für den Korporal eine Geldsrafe von 180 Tagessätzen gefordert – für beide mit bedingtem Vollzug. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.Getrübtes ArbeitsklimaDie Vorfälle, die das Gericht zu beurteilen hatten, ereigneten sich zwischen 2003 und 2005. Hintergrund des Falls war das getrübte Arbeitsklima in der Bezirkswache, in der die Angeklagten arbeiteten. Der Gerichtspräsident betonte, dass es auch bei der Polizei «menschelt» und nicht jedes Fehlverhalten von strafrechtlicher Relevanz sei. (SDA/num)* Name der Redaktion bekannt

Top 3

1 Zwischen den Barrieren Mann in Pratteln BL von Zug getötetbullet
2 Tierischer Alarm bei der Polizei Enten-Polonaise auf der Autobahnbullet
3 Unfall mit Lastwagen Frau (49) stirbt bei Horrorcrashbullet

Schweiz