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Nachdem die Grossbank angekündigt hatte, sich aus dem Offshore-Geschäft mit US-amerikanischen Kunden zurückzuziehen, forderte sie diese im Herbst auf, ihre Konten aufzulösen. Die Kunden sollten eine neue Bankverbindung angeben, damit die UBS das Geld dorthin überweisen könne.
Gabriel Nigon, ein Basler Anwalt, vertritt einen solchen US-Bürger, der mit Hilfe der UBS vor Jahren ein Konstrukt aufgebaut haben soll, das mittels einer Gesellschaft in Mittelamerika dessen Steuerpflicht verschleiert. Der Anwalt bestätigte entsprechende Informationen der «Basler Zeitung».
Laut Nigon erfolgte die Auszahlung jedoch bis heute nicht. Der Anwalt reichte gegen die UBS nach einem Betreibungsverfahren eine Klage bei einem Zivilgericht in Zürich ein. Gelder der Kunden zurückzubehalten sei absolut widerrechtlich.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigte gegenüber «Tagesanzeiger», dass das Einfrieren von Konten bei Amtshilfeverfahren wegen Steuerbetrugs nicht vorgesehen sei. (SDA)