Basler Gericht verurteilte ihn zu bedingter Geldstrafe Der Porno-Polizist flüchtet vor dem Blick

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Von Monica Fahmy
Nach der Urteilsverkündung in Basel rennt Porno-Polizist Roger S. davon. Der geschasste Wachtmeister will sein Gesicht heute nicht in der Zeitung sehen.- Stefan Bohrer

Kinderpornos runterladen passiert nicht einfach so. Wachtmeister Roger S. kriegt das zu spüren.

Die beiden Basler Polizisten Roger S.* (49) und Christoph J.* (31) stellten im Dienst Raubkopien her und fotografierten ohne Auftrag Delinquenten, Betrunkene, tote Tiere und Leichen.

Bei Wachtmeister Roger  S. fanden die Ermittler auch massenhaft Verbotenes: Kinderpornos, Sex mit Tieren, Fäkalsex. Tausende solcher Bilder lud Roger S. daheim herunter und kopierte sie auf DVD.

Gestern wird am Basler Strafgericht das Urteil verkündet. Bei den Anklagepunkten Amtsmissbrauch gab es einen Freispruch. Aber in Sachen verbotener Pornografie setzte es eine hohe Geldstrafe, wenn auch bedingt.

Die zwei Basler Polizisten «fotografierten so ziemlich alles, was ihnen vor die Linse kam», sagt Gerichtspräsident Jeremy Stephenson. Die Fotos legten die Polizisten «privat auf ihrem PC ab». Zur Recherche, wie sie behaupteten? Nein: «Ein Polizist muss wissen, welche Dokumente nicht nach Hause gehören», so der Richter.

Amtsmissbrauch im engen Sinn sei das zwar nicht, doch dann setzte der Richter zur Standpauke an: «Herr S., objektiv wissen wir, was man bei Ihnen gefunden hat. Sie lieferten dafür eine teils groteske Begründung: Sie hätten die Bilder per Zufall heruntergeladen, die seien per Zufall auf die Disketten gelangt. Aufgrund der Umstände und der Titel der Bilder war Ihnen aber klar, dass es sich um verbotene Pornografie handelt.»

Ohnehin störte das Gericht, dass S. ständig Ausreden hatte, kaum Einsicht und nie Bedauern zeigte. Und von wegen Recherche: «Mit Ihrer blöden Sammelwut, Herr S., legten Sie sich selber ein Ei», schimpft der Richter.

Roger S. wird daher für Verletzung von Urheberrecht und Amtsgeheimnis sowie verbotener Pornografie verurteilt zu 33 600 Franken Geldstrafe bedingt. Christoph J., der mit ihm Raubkopien bastelte, wird für Urheberrechtsverletzungen mit 7200 Franken bedingt bestraft.

Die grösste Strafe allerdings kassierte Wachtmeister Roger S. im Moment, als er das Gericht verliess: Die Basler Polizei feuerte ihn. Fristlos. Was mit Christoph J. passieren wird, ist noch offen.

*Namen der Redaktion bekannt

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