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Daniel Hartmann bleibt im Gefängnis und wir verwahrt. Das Basler Appellationsgericht folgt dem psychiatrischen Gutachten und lässt den 49-Jährigen nicht in Freiheit eine stationäre Behandlung machen.
Die Masche des Schreiners war in den Jahrzehnten seiner pädosexuellen «Karriere» immer dieselbe: Er sprach seine Opfer auf Spielplätzen oder in Schwimmbädern an. Ausgerüstet mit Taucherbrillen, Bandmintonschlägern und Kartenspielen suchte er beispielsweise im Basler Gartenbad Bachgraben nach Opfern und lockte die Buben zu sich heim. Die Wohnung war ein regelrechtes Kinderparadies: mit Computer, Internet, Spielkonsolen und einem Billardtisch.
Doch der Eintritt ins Paradies hatte einen hohen Preis: Hartmann zeigte den Buben eine Liste, auf der stand, was er für welche sexuellen Dienstleistungen zahlt. Auch vor Oral- oder Analverkehr machte er nicht halt, nahm sogar drei Buben gleichzeitig in sein Bett. Zehn Jungen missbrauchte er allein in Basel. Bei sechs Burschen blieb es beim Versuch.
Nun wollte sich Hartmann gegen das Verdikt des Basler Strafgerichtes wehren. Dieses hatte den Schreiner zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und Verwahrung verurteilt. Das Appelationsgericht bestätigte heute diese Strafe.
Hartmann sei von seinen Vorstrafen «scheinbar völlig unbeeindruckt», so das Gericht. Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass hohe Rückfallgefahr, derzeit aber keine Behandlungsmöglichkeit bestehe. (SDA/dam)