FCZ-Ultra vor Gericht 4500 Franken Strafe für Pyro-Werfer

BASEL - Bei einem Spiel gegen den FC Basel, hatte ein FCZ-Ultra im Mai 2008 einen brennenden Pyro geworfen. Dafür muss er jetzt 4500 Franken Strafe zahlen.

  • Publiziert: 01.11.2011, Aktualisiert: 14.01.2012
play Der 27-Jährige aus der Region Zürich muss wegen seines Fackelwurfs 4500 Franken zahlen. (Keystone)

Ein Zürcher Fussball-Ultra bekommt für einen Fackelwurf im Basler St.-Jakob-Park eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Landfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Das Basler Appellationsgericht hat diesen Schuldspruch heute weitgehend bestätigt.

Gehörte die Fackel einer Frau?

Der 27-jährige Mann aus der Region Zürich hatte beim Match FC Basel gegen FC Zürich am 2. Mai 2008 im Basler St.-Jakob-Park aus dem Gäste-Sektor eine brennende Fackel geworfen. Das Basler Strafgericht verurteilte ihn, doch er appellierte.

Er habe sich selbst schützen wollen und deshalb die Fackel einer Frau abgenommen und weggeworfen, erklärte er nun vor dem Appellationsgericht. Der Verteidiger plädierte deswegen auf Freispruch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Gericht: Bilder eindeutig

Das Appellationsgericht interpretierte die Videoaufnahmen nun aber wie die Vorinstanz: Nicht der Appellant, sondern die Frau habe vor der Fackel Angst gehabt, hielt die Vorsitzende des Gerichts in der Begründung des Urteils fest. Die Bilder würden seine Version, so hübsch sie auch klingen möge, als Schutzbehauptung demaskieren.

Wie die Vorinstanz ging auch das Appellationsgericht im Zweifel zu Gunsten des Appellanten davon aus, dass er die Fackel mit Absicht in einen Bereich des Stadions geworfen hatte, wo sie niemanden gefährdete.

4500 Franken Strafe unbedingt


Weil sich die finanziellen Verhältnisse des jungen Familienvaters seit dem erstinstanzlichen Schuldspruch verschlechtert haben, senkte das Appellationsgericht indes den Tagessatz von 110 auf 30 Franken.

Damit beläuft sich der Betrag, den er zu bezahlen hat, noch auf 4500 Franken. (SDA)

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