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Wenn ihr unsere Tresore guckt, nehmen wir nicht an euren Anhörungen teil: Die Antwort der Schweiz auf den Druck aus den USA. (Keystone)
«Die Schweizer Regierung bedauert, dass das US-Justizministerium die UBS – trotz der Zusammenarbeit der UBS und der Schweizer Behörden mit den US-Behörden – mit unilateralen Massnahmen bedroht hat», zitierte der Sprecher des Finanzdepartements (EFD), Roland Meier, aus dem Absage-Brief.
Damit bestätigte das EFD einen Bericht der «SonntagsZeitung». Die Schweiz habe im Schreiben auch auf den erzwungenen Deal der USA mit der UBS hingewiesen, fügte Meier an. Ferner habe die Schweiz auf die Einreichung einer Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS verwiesen. Die IRS will so die Daten von 52000 weiteren UBS-Konten mutmasslicher Kunden aus den USA erhalten.
Geltendes Recht einhalten
Dass die Daten der UBS-Kunden übermittelt wurden, obwohl die Verfahren in der Schweiz nicht abgeschlossen waren, ritzt an den Prinzipien des Schweizer Rechtsstaats. Bundesrat Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstag bei der Bekanntgabe des UBS-Deals mehrfach betont, dass der Fall einmalig bleiben müsse.
In seinem Brief an den US-Senat verwies der Bundesrat denn auch auf den Rechtsweg – die Amtshilfe bei Steuerbetrug, die im Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur Doppelbesteuerung geregelt ist.
«Die Schweiz unterstreicht die weitere Bereitschaft zur Zusammenarbeit nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den bilateralen Vereinbarungen», zitierte der EFD-Sprecher aus dem Schreiben. (SDA/bih)