Neue Akten aus dem Bundesarchiv beweisen: Bankgeheimnis nicht wegen Hitler eingeführt

BERN – Schweizer Banken als selbstlose Verteidiger jüdischer Vermögen? Ein Mythos. Neue Akten aus dem Bundesarchiv zeigen: es war ganz anders.

  • Publiziert: 10.03.2010, Aktualisiert: 14.01.2012
  • Von Simon Hehli
play Unter Adolf Hitler waren Vermögen und Leben der deutschen Juden in akuter Gefahr – doch das war nicht der Grund für die Einführung des Schweizer Bankgeheimnisses. (AP)

Gern kramen Verteidiger des Bankgeheimnisses eine alte Geschichte hervor: Die Schweiz habe es in den 30er-Jahren eingeführt, um die Vermögen deutscher Juden vor dem Zugriff der Nazis zu schützen.

«Anfang 1934 wurden drei deutsche Juden hingerichtet, weil sie nichtdeklarierte Vermögen in der Schweiz hatten. In dieser Zeit rettete das Bankgeheimnis Existenzen vor dem Untergang.» So schrieb Roger Köppel in der «Weltwoche»: Und sogar Linke wie Rudolf Strahm oder Jean Ziegler glaubten jahrelang, die Schweizer Banken hätten sich damit schützend vor die vom Dritten Reich Verfolgten gestellt.

Das Bankgeheimnis war vor Hitler da

Vor kurzer Zeit veröffentlichte das Bundesarchiv Akten, die endgültig belegen, dass die Schweizer Politik schon vor Hitlers Machtergreifung im Januar 1933 die Weichen für einen umfassenden Bankkundenschutz stellte – in einer Zeit also, in der die westeuropäischen Juden noch nicht um ihr Vermögen und ihr Leben fürchten mussten.

Denn schon um 1930 stand die Schweiz als sicherer Hafen für Steuerhinterzieher in der Kritik der Nachbarsländer – ganz wie heute also. Die Situation eskalierte, als 1932 in Paris zwei Schweizer Bankiers auf frischer Tat ertappt und verhaftet wurden. Sie hatten Franzosen geholfen, Geld vor dem Fiskus in Sicherheit zu bringen.

Es ging nicht in erster Linie um jüdische Vermögen

Gleichzeitig machten die Behörden der Weimarer Republik enormen Druck – auch dies schreibt das Bundesarchiv jetzt – und versuchten mit Bankenspionage an die Daten deutscher Steuerhinterzieher heranzukommen. Der von Berlin verordnete Datenklau ist also ebenfalls ein Déjà-vu. Das Hitler-Regime führte diese Politik nur in verschärfter Form fort.

Diese Entwicklungen mündeten im Jahr 1934 in den neuen Artikel 47 des Bankengesetzes: Demnach machten sich Revisoren und Bankangestellte strafbar, wenn sie Informationen über ihre Kunden herausgaben. Das Bankgeheimnis war geboren. Jüdische Vermögen fanden dabei «allerdings keine besondere Beachtung», hält das Bundesarchiv fest.

Das Bankgeheimnis, das den Schweizer Kreditinstituten satte Gewinne mit Schwarzgeld versprach, war eher als Zückerchen für die Banken gedacht. Denn die mussten damals gerade schärfere staatliche Regulierungen hinnehmen.

Der Mythos entstand erst 1966

Wie der Berner Historiker Peter Hug vor zehn Jahren herausgefunden hat, entstand der Mythos des Bankgeheimnisses zum Schutz der Juden erst mehr als 20 Jahre nach dem Holocaust. Ein anonymer Autor schrieb 1966 in einem Bulletin der Schweizerischen Kreditanstalt (heute Credit Suisse), die Einführung des Bankgeheimnisses habe Tausenden von Menschen Vermögen und Existenz gerettet.

«Innerhalb weniger Monate fand diese hemmungslose moralische Selbstüberhöhung Eingang in zahlreiche Fachzeitschriften für Rechts-, Steuer, und Wirtschaftsfragen», schreibt Hug. Selbst die USA kauften der Bankenlobby das Märchen ab – und schwächten deswegen 1968 ein Gesetz gegen das Schweizer Bankgeheimnis ab.