
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Osterwalder ist des mehrfachen Mordversuchs schuldig gesprochen worden. Er hatte zwei Babys auf unbeschreibliche Weise gequält und dabei noch auf Video aufgenommen.
Der seit 1998 Verwahrte wollte sich nun die lange Zeit mit dem hochkomplexen Flugsimulator «X-Plane» vertreiben. Doch die Leitung der Strafanstalt Pöschwies verbot Osterwalder, die DVD zu beschaffen. «Wir erlauben aus Sicherheitsgründen nicht, dass solche Datenträger in die Anstalt kommen», sagt Andreas Werren vom Zürcher Justizvollzug. «Auf diese Weise könnten Daten hereingeschmuggelt werden.»
Für Kontrollen von DVDs mit dermassen hohen Speichermengen bräuchte es einen unverhältnismässigen Aufwand.
Die Behörden wollen auch verhindern, dass hochintelligente Verbrecher wie der ehemalige Computerspezialist Osterwalder die Software missbrauchen.
Der Babyquäler ging bis vor Bundesgericht. Es gehe ihm darum, «wenigstens ab und zu mental meine Zelle zu verlassen», begründete er seine Beschwerde.
Mit dem Flugsimulator hätte Osterwalder auf den Flugplätzen der schönsten Orte der Welt landen können. Oder sogar auf dem Mars.
Auch die höchsten Schweizer Richter lehnten jedoch die Ausflugs-Wünsche des Babyquälers ab. Der aufgeführte Sicherheitsaspekt der Strafanstalt sei einleuchtend. Es sei nicht ersichtlich, dass der angefochtene Entscheid gegen Schweizer Recht verstosse. Osterwalder will während seiner Haftzeit zu Jesus gefunden haben und möchte sich neu begutachten lassen. Bislang wurden seine Gesuche abgelehnt.