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Der Bundesrat senkt in der Botschaft zum Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative die Hürde für die Ausschaffung krimineller Ausländer. Eine Ausschaffung soll bereits möglich sein, wenn eine ausländische Person für mindestens ein Jahr verurteilt wurde. Bisher war eine Ausschaffung erst ab einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren vorgesehen.
Die Massnahme soll bei sehr schweren Straftaten zum Zug kommen, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) heute mitteilte. Etwa bei Mord, Vergewaltigung, Geiselnahme und Menschenhandel. Beim Entscheid über den Entzug einer Aufenthaltsbewilligung bleibe das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen und das Völkerrecht jedoch immer vorbehalten. (SDA/noo)