Ausländer: Kriminelle sollen fliegen

  • Publiziert: 14.01.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Ausländer aufgepasst: Bei schwerwiegenden Straftaten soll die Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung konsequent aufgehoben werden. So will es der Bundesrat.

Bereits lange vor einer Abstimmung über die SVP-Ausschaffungs-Initiative legt der Bundesrat seinen Gegenvorschlag vor. Auch bei diesem bläst kriminellen Ausländern ein eisiger Wind entgegen.

Bei schwerwiegenden Straftaten bzw. Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren schlägt der Bundesrat einen konsequenten Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung) vor.

Den Ermessensspielraum der Behörden beim Entscheid über den Widerruf will der Bundesrat einschränken: Nur noch das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit und die Berücksichtigung des Völkerrechts sollen dabei eine Rolle spielen. Damit könnten kriminelle Ausländer leichter des Landes verwiesen werden.

Eine Niederlassungsbewilligung soll zudem nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zuziehen.

Unter «erfolgreicher Integration» versteht der Bundesrat die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse. (SDA)

Asylgesetzrevision

Neben den Vorschlägen zur Änderung des Ausländergesetzes (siehe links) hat der Bundesrat auch eine Verschärfung des Asylgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Danach sollen Personen, die in ihrem Heimatland einzig wegen der Verweigerung des Wehrdienstes oder Desertierens ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.

Zudem soll die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, aufgehoben werden. Und Personen, die ihr Bleiberecht in der Schweiz verlieren und geltend machen, ihre Wegweisung sei aus persönlichen Gründen nicht zumutbar, sollen dies neu nachweisen müssen.

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründet diesen Revisions-Entwurf der seit erst einem Jahr geltenden Gesetze mit den steigenden Gesuchszahlen aus Afrika, dem Nahen Osten und Sri Lanka: Im letzten Jahr sind die Gesuche gesamthaft um 53,1 Prozent auf 16606 gestiegen. (SDA)