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Bereits lange vor einer Abstimmung über die SVP-Ausschaffungs-Initiative legt der Bundesrat seinen Gegenvorschlag vor. Auch bei diesem bläst kriminellen Ausländern ein eisiger Wind entgegen.
Bei schwerwiegenden Straftaten bzw. Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren schlägt der Bundesrat einen konsequenten Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung) vor.
Den Ermessensspielraum der Behörden beim Entscheid über den Widerruf will der Bundesrat einschränken: Nur noch das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit und die Berücksichtigung des Völkerrechts sollen dabei eine Rolle spielen. Damit könnten kriminelle Ausländer leichter des Landes verwiesen werden.
Eine Niederlassungsbewilligung soll zudem nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zuziehen.
Unter «erfolgreicher Integration» versteht der Bundesrat die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse. (SDA)