
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Der Nationalrat opfert die Freiheit bei der Franchise. Wer mit einer höheren Franchise Geld sparen will, wird sie ab 2010 während drei Jahren nicht mehr senken können.
Das ist bitter für die Patienten: Steht während dieser Zeit trotzdem ein Eingriff an, können sie diese Kosten nicht auf ihre Krankenkasse abwälzen, indem sie die Franchise für dieses Jahr senken. Sie müssen zuerst die höhere Franchise bezahlen.
Das ist nur ein Resultat der Debatte über Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Der Nationalrat stimmt heute Punkt für Punkt darüber ab. Dieses Sparpaket ist bis 2012 befristet. Der Ständerat wird erst in der Wintersession darüber befinden. Doch die Einführung ist trotzdem auf Anfang 2010 geplant.
Über den umstrittenen Punkt «freie Arztwahl» wurde noch nicht entschieden.
Keine Praxisgebühr
Mit 148 zu 30 Stimmen brach der Erstrat einen zentralen Stein aus dem Gebäude des Bundesrates: Er strich die Praxisgebühr von 30 Franken, welche die Patienten bei den ersten sechs Arztbesuchen im Jahr bar entrichten sollten. Dies war eins der zentralen Anliegen des abtretenden Bundesrats Pascal Couchepin. Allein damit hatte der Bundesrat 350 bis 450 Millionen Franken sparen wollen.
Höherer Selbstbehalt beim Spezialisten
Gutgeheissen wurde dagegen das Alternativkonzept «differenzierter Selbstbehalt» der Gesundheitskommission. Danach soll 20 Prozent selber berappen müssen, wer direkt zum Spezialisten geht. Der Selbstbehalt von 10 Prozent gilt grundsätzlich nur noch für den Besuch beim Hausarzt, in Notfällen und in einzeln aufgeführten Ausnahmen.
Die grosse Kammer möchte damit unnötige Konsultationen bei teuren Fachärzten verhindern, die Grundversorger als «Triagestellen» stärken und ein Signal Richtung Managed Care setzen. Der scheidende Gesundheitsminister Pascal Couchepin trauerte der Praxisgebühr nach, die er als effizienter, einfacher und auch sozialer anpries.
Gegen links-grünen Widerstand dehnte der Nationalrat den heute nur von Alleinstehenden erhobenen Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts (derzeit 10 Franken im Tag) auf alle Versicherten mit Ausnahme der Kinder aus. Gesetzliche jährliche Höchstbeträge für diesen Beitrag wie auch für den Selbstbehalt lehnte er ab.
Wenig Neues gab es an der Medikamentenfront. Bei gleicher Eignung für den Patienten muss nach dem Beschluss des Nationalrates ein «preisgünstiges» Arzneimittel verordnet und abgegeben werden. Die Linke hätte gerne mehr Druck gemacht, fand dafür aber bei der bürgerlichen Ratsmehrheit kein Gehör.
Kein Sonderbeitrag für Prämienverbilligung
Stillschweigend beschloss der Nationalrat, dass die CO2-Abgabe der Bevölkerung jeweils im gleichen Jahr über die KVG-Prämie erstattet werden soll. Klar verwarf er einen Antrag, Versicherte mit Zusatzversicherung von der Prämienverbilligung auszuschliessen.
Mit 105 zu 64 Stimmen lehnte der Rat die vom Bundesrat für 2010 zusätzlich beantragten 200 Millionen Franken für die Prämienverbilligung ab. Er liess sich auch vom Argument nicht überzeugen, dass damit die Kaufkraft der Familien in der Krise gestärkt werden könnte.
Die finanziellen Auswirkungen der Ratsbeschlüsse lassen sich schwer beziffern. Bei der Präsentation der weitgehend erfolgreichen Mehrheitsanträge hatte Kommissionspräsident Jürg Stahl (SVP/ZH) die Einsparungen auf 110 bis 130 Millionen Franken veranschlagt. (pft/snx)