Atom-Schmuggel: Zweiter Tinner kommt frei

  • Publiziert: 22.01.2009, Aktualisiert: 13.01.2012

BELLINZONA – Der mutmassliche Atomschmuggler Marco Tinner kommt frei. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft abgewiesen.

Die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat nichts gegen die Freilassung des mutmasslichen Atomschmugglers Marco Tinner. Wegen Fluchtgefahr erhöhte sie die Kaution jedoch auf 100000 Franken.

Marco Tinners Bruder Urs war bereits letzten Dezember nach vier Jahren Untersuchungshaft freigelassen worden. Den Brüdern wird hauptsächlich vorgeworfen, im Rahmen eines illegalen internationalen Beschaffungsnetzwerks für Atomtechnologie tätig gewesen zu sein.

Gegen die vom Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt verfügte Haftentlassung von Marco Tinner unter Auflage einer Sicherheitsleistung von 10000 Franken hatten die Bundesanwaltschaft und Marco Tinner Beschwerde erhoben. Wie das Bundesstrafgericht am Donnerstag mitteilte, wurden die Beschwerden nun abgewiesen.

Für die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts besteht nach wie vor ein dringender Tatverdacht. Da sich jedoch ein rascher Abschluss des Verfahrens nicht abzeichne, sei die Untersuchungshaft mittlerweile als unverhältnismässig einzustufen, heisst es in der Mitteilung. (SDA)