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Busen-Arzt: «SF-Chefredaktor verdient eine harte Strafe»

von peter padrutt | Aktualisiert um 08:34 | 22.02.2007

ZÜRICH – Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst (70) schlägt zurück: Vom Chefredaktor bis zur Ex-Miss zerrt er bei SF alle vor Gericht, die mit der umstrittenen Busen-Grabscher-Geschichte des «Kassensturz» zu tun haben.



Der Schönheitschirurg Meyer-Fürst tastete lange die Brüste von Jessica de Filippis ab – heimlich gefilmt vom «Kassensturz». (Foto: SF)
Der Schönheitschirurg Meyer-Fürst tastete lange die Brüste von Jessica de Filippis ab – heimlich gefilmt vom «Kassensturz». (Foto: SF)
Ernste Gesichter gestern in der Zürcher Arzt-Praxis von Peter Meyer-Fürst. Wochenlang haben seine Anwälte gearbeitet, jetzt präsentieren sie BLICK die Strafanträge gegen:

  • SF-Chefredaktor Ueli Haldimann (53) als Hauptverantwortlichen.
  • «Kassensturz»-Chef Wolfgang Wettstein (44), verantwortlich für den Beitrag.
  • «Kassensturz»-Reporterin Jolanda Eggenberger (30, Ex-Wetterfee), die den Bericht mit versteckter Kamera drehte.
  • Ex-Miss-Argovia Jessica De Filippis (19), die den Lockvogel spielte.

    Die Klagen werden noch im Februar eingereicht.
    Bei seinem Frontalangriff geht es Meyer-Fürst nicht in erster Linie ums Geld. Der Chirurg nimmt SF in den Schwitzkasten, weil er Gerechtigkeit will. Deshalb stellen seine Anwälte Strafanträge. Aber: Klagen mit Genugtuungsforderungen sind in Vorbereitung.

    Einer der Anwälte: «SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat sich zum Ankläger, Richter und Henker aufgespielt – ohne jegliche medizinische Kenntnisse. In der ‹SonntagsZeitung› forderte er sogar die Berufseinstellung meines hoch qualifizierten Mandanten.»

    Peter Meyer-Fürst fügt an: «Man hat mir und meiner Familie massiv geschadet.» Auch sein 13-jähriger Sohn werde angefeindet. «Wir haben ihn weit weg in die Sportferien geschickt, damit er von allem wenig
    mitkriegt.» Dann wird der Chirurg deutlich: «Chefredaktor Ueli Haldimann verdient eine harte Strafe.»

    Die Anwälte sind überzeugt: SF hat gleich gegen drei Artikel im Strafgesetzbuch verstossen. In ihnen ist geregelt, wann verstecktes Abhören und Filmen verboten ist.

    Etwa im Artikel 179quater. Dort steht: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, «wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines anderen oder eine nicht jedermann ohne Weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich (...) aufnimmt.»

    Und genau das habe der «Kassensturz» getan, sagen die Anwälte: «Die Reporterin und Lockvogel De Filippis
    haben damit einen auch durch das Arztgeheimnis geschützen Privatbereich verletzt.»

    Bei der Ausarbeitung der Strafanträge spielte aber noch etwas anderes eine wichtige Rolle: «Es handelt sich um eine späte Rache, weil Meyer-Fürst 1997 vertraglich durchsetzte, dass der ‹Kassensturz› nur unter bestimmten Voraussetzungen über ihn berichten durfte», sagt ein Anwalt.

    In dieser Vereinbarung ist festgelegt, wann SF über Meyer-Fürst berichten darf:

  • Wenn der Chirurg bewusst die Öffentlichkeit sucht.
    Meyer-Fürst: «Ich habe mich seither zurückgezogen.»
    Tatsächlich: Zehn Jahre lang wurde nicht mehr über ihn berichtet. Die Anwälte werfen SF deshalb vor: Geschickt habe es in den letzten Wochen den Eindruck zu erwecken versucht, am Chirurgen bestehe ein grosses öffentliches Interesse.

  • Wenn standesrechtliche Verfahren vor der Ärzte-Gesellschaft gegen ihn vorliegen.
    Meyer-Fürsts Anwalt: «Gegen meinen Mandanten liegt nichts Derartiges vor.»

  • Wenn gewichtige Strafuntersuchungen gegen ihn laufen.
    Der Anwalt: «Der ‹Kassensturz› berichtete zwar letzte Woche, dass bei der Staatsanwaltschaft kürzlich eine Anzeige wegen einem Sexualdelikt eingereicht wurde. Mein Mandant wurde bis heute mit diesen Vorwürfen nicht konfrontiert.»

    Die Anwälte geben sich siegesgewiss. Denn der «Kassensturz» hat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits ein Verfahren am Hals. Auch da geht es um den Einsatz einer versteckten Kamera. Aber: Der betroffene Versicherungsberater wurde total anonymisiert.

    Das Bezirksgericht Dielsdorf hat den «Kassensturz» in erster Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall aber an das Obergericht weitergezogen.

    «Unser Fall ist viel gravierender», sagt ein Meyer-Fürst-Anwalt. Bei SF gibt man sich dennoch gelassen.

    Sprecher Urs Durrer äussert sich im Namen aller Beschuldigten: «Wir warten, bis die Strafanträge eintreffen, und werden sie dann mit unserem Anwalt analysieren.»
  • Artikel aus der Zeitung
    SF-Chefredaktor Ueli Haldimann. (SI)
    SF-Chefredaktor Ueli Haldimann. (SI)
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