Armeemunition: Ab ins Zeughaus!

  • Aktualisiert am 02.01.2012

BERN – Wenn ein Amokläufer zum Sturmgewehr greift, soll er wenigstens keine Geschosse zur Hand haben: Der Ständerat will, dass die Taschenmunition im Zeughaus bleibt.

Immer wieder machen tödliche Familiendramen Schlagzeilen, in denen der Vater zur Armeewaffe und zur Armeemunition greift. Damit soll nun Schluss sein, findet auch der Ständerat: Er nahm eine Motion klar an, die verlangt, dass die Taschenmunition künftig im Zeughaus bleiben soll.

Laut der von der sicherheitspolitischen Kommission eingebrachten Motion soll der Bundesrat, «in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause verzichten».

Ausnahmen seien einzig für Truppen vorzusehen, die Ersteinsätze zu leisten haben. Das dürften vor allem Angehörige der militärischen Sicherheit sein.

Diese Lösung trage den gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Verhältnissen optimal Rechnung, sagte Kommissionspräsident Hermann Bürgi (SVP/TG) und erhielt damit breite Gefolgschaft.

Auch Anita Fetz (SP/BS) zeigte sich mit dem Kompromiss zufrieden und zog ihre eigene Motion zurück, mit der sie die Abgabe der Taschenmunition an sämtliche Armeeangehörigen verbieten wollte.

Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. (AP/hhs)

Waffe bleibt wohl im Schrank

Die Kommissionsmehrheit legte Wert auf die Feststellung, dass die Motion kein Präjudiz für einen künftigen Verzicht auf die Abgabe der Armeewaffe darstelle. Urs Schwaller (CVP/FR) erhoffte sich mit der Zustimmung sogar eine bessere Ausgangslage für den Kampf gegen die angekündigte Waffenschutzinitiative. «Wenn wir diese Abstimmung gewinnen wollen, müssen wir uns bewegen», sagte er.
Ein Bild, das bald der Vergangenheit angehören dürfte: Taschenmunition im Putzschrank.- Keystone

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