Die Affäre Nef Armeechef: Halbwahrheiten stürzen ihn ins Verderben

  • Aktualisiert am 20.01.2012
  • Von Thomas Ley, Gabriela Battaglia und Karin Baltisberger
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Für den obersten Soldaten heisst es «Ende Feuer». Denn erst jetzt wird klar: Mit seiner Ex einigte sich Roland Nef nicht «gütlich», wie er behauptet. Er zahlte Schweigegeld.

Es hätte ein Befreiungsschlag werden sollen: Armeechef Roland Nefs (49) persönliche Erklärung vom Dienstag. Dass er keine «häusliche Gewalt» gegen Ex-Freundin Lynn S.* (50) angewendet habe. Dass er Bundesrat Samuel Schmid korrekt informiert habe. Dass es nicht von «öffentlichem Interesse» sei, wenn er sich als Stalker aufführte.

Roland Nefs Befreiungsschlag wurde ein Schlag ins Wasser. Denn seit gestern ist klar: Der Armeechef brachte die Nötigungs-Anzeige seiner Ex-Freundin nur mit Schmerzensgeld vom Tisch.

«Mehrere Tausend Franken» habe Nef seiner Ex-Partnerin bezahlt, damit sie eine sogenannte Desinteresse-Erklärung unterzeichnete. So meldete Radio DRS gestern Mittag. Lynn S. verzichtete damit darauf, dass die Anzeige weiterverfolgt werde.

Ein Armeechef, der sich Schweigen erkauft: für das VBS ab sofort wieder «Privatsache». Fertig mit «persönlichen Erklärungen». Auch von Nefs Vorgesetztem, Bundesrat Samuel Schmid, gibts nur ein brüskes «kein Kommentar». Dabei weiss der VBS-Vorsteher: Er hätte den Brigadier nie zum Armeechef machen können, wenn die Justiz weiter gegen Nef in Sachen Nötigung ermittelt hätte.

Da kam es dem Militär ganz gelegen, dass seine Ex-Freundin das Schmerzensgeld annahm.

Doch die Entschädigung legt nah, dass Roland Nef die Vorwürfe von Lynn S. akzeptiert – dass er zu Hause voller Eifersucht herumtobte. Dass er ihr nach der Trennung gehässige Mails und SMS schrieb. Dass er sie mit Telefonterror plagte. Dass er zum Stalker wurde.

«Im Regelfall bedeutet Schmerzensgeld genau dies», sagt der Basler Strafrechtsprofessor Peter Albrecht, «dass der Beschuldigte die Vorwürfe anerkennt.»

Das Prozedere regelt Artikel 53 des Strafgesetzbuches. Dort steht: Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn der Täter «alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen».

Theoretisch könne ein Beschuldigter auch alle Vorwürfe akzeptieren – wahr oder nicht – und zahlen, sagt Peter Albrecht. «Einfach um die Klage vom Tisch zu haben.»

Aber der Strafrechtler kennt aus seiner Praxis auch den anderen Fall: «Gerade im Beziehungsbereich werden Anzeigen oft unter heiklen Umständen zurückgezogen.» Sprich: unter Druck. Oder dank Schweigegeld.

So oder so wird Nefs vermeintlich schlauer Vergleich vom letzten Jahr jetzt zum Bumerang. Denn nun muss der Armeechef mit den ungeklärten Vorwürfen leben: Hat er nun gestalkt oder nicht?

Noch schlimmer: Hat Nef seinem Chef Schmid in der Sache die Wahrheit gesagt oder nicht? Denn in seiner persönlichen Erklärung sagt Nef auch dies: Bei den Vorgesprächen zur seiner Nomination zum Armeechef sei «der Weg zur Verfahrenseinstellung unter Leitung der Staatsanwältin bereits aufgezeigt» gewesen.

Das kann nur heissen: Nef sagte Schmid, das Verfahren werde rechtzeitig beendet sein – so habe es ihm die Staatsanwältin angekündigt.

Tatsächlich? Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat an der Darstellung keine Freude. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Zusicherung gemacht wurde», sagte die juristische Mitarbeiterin Corinne Bouvard am Dienstag. Derzeit will die Staatsanwaltschaft in der Sache gar nicht mehr zitiert werden. Nur so viel: Man habe alles korrekt gemacht.

Heisst: Man hat Nef eben kein konkretes Datum für das Ende des Verfahrens genannt. Anders als er sagt. Begann der oberste Soldat sein Amt also mit einer Flunkerei?

Ungelogen ist: Es wird eng für Roland Nef.

* Name von der Redaktion geändert

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Wahrheit: Ist Nef ein Stalker? Oder hat er eine «reife Konfliktlösung» gefunden?- Keystone

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