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Sie waren Unternehmer und als Bundesrat Justizminister. Jetzt treten Sie als Prozesshansel auf. Was soll das?
Christoph Blocher: Prozessieren ist nicht meine Leidenschaft. Leider muss es hier sein. Neue Unterlagen belegen, dass im «Rechtsstaat Schweiz» ausgerechnet die Oberaufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft, die GPK, mit der Bundesanwaltschaft und mit einzelnen Bundesräten und Parteipräsidenten wie Herrn Darbellay ein Komplott geschmiedet hat, um mit falschen Anschuldigungen einen Bundesrat aus dem Amt zu heben. Wo dies ohne Folgen möglich ist, ist der Rechtsstaat nicht mehr gewährleistet.
Sie klagen gegen die Hauptakteure von damals.
Ja. Zumindest gegen die damalige Präsidentin der GPK-Subkommission, Frau Meier-Schatz, und den damaligen GPK-Präsidenten, alt Na-tionalrat Glasson; gegen die treibenden Kräfte in der GPK, die Na-tionalräte Fasel und Daguet; und dann natürlich gegen die beiden stellvertretenden Bundesanwälte und den Staatsanwalt.
Therapieren Sie mit der Klage Ihren Abwahlfrust?
Das Richtige nicht zu tun, nur aus Angst vor ungerechtfertigten Vorwürfen, halte ich für verwerflich.
Herr Blocher, jeder Quengler und Querulant sagt: «Es geht mir nur ums Recht, ums Prinzip.»
Nein, ums Prinzip geht es mir nicht. Sondern ich will, dass die Bürger durch den Amtsmissbrauch höchster Staatsorgane nicht verletzt werden. Ich kann mich wehren. Doch was tut ein normaler Bürger?
War diese Komplottaffäre letztlich nicht der Auftakt zu Ihrer Abwahl?
Vielleicht hätte es dies sein sollen.
Die grundsätzliche Frage lautet: Soll die Bundesanwaltschaft unabhängig sein oder der politischen Exekutivbehörde unterstehen?
Sie muss einer einzigen Behörde unterstellt werden, und diese trägt dann die Verantwortung. Heute sind viele verantwortlich. Das heisst gleichzeitig: niemand. Die Strafverfolgung ist ein Teil der Exekutive, also muss es der Bundesrat sein. Das wollte man auf 2009 hin ändern. Heute bleibt alles liegen.
Kann man denn ein wenig unabhängig sein? Das ist ja wie ein wenig schwanger!
In Bezug auf die einzelnen Fälle muss die Bundesanwaltschaft unabhängig sein. Unabhängig, um das zu tun, was sie muss – und nicht, um das zu tun, was sie will. Es gibt nichts Gefährlicheres als Strafvollzugsorgane, die keine Aufsicht haben.
Am nächsten Freitag, 5. September, legen Sie Ihre Klage auf den Tisch. Was erwarten Sie dann?
Zuerst werden die falschen Unterstellungen wie Verletztheit, Rache etc. kommen. Anschliessend wird die Grundproblematik thematisiert werden: Wer schützt den Bürger vor Politikern, die ihr Amt durch Willkür missbrauchen?
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Abgewählter Bundesrat Christoph Blocher in seinem Büro in Männedorf ZH. (Karl-Heinz Hug)