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Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Veto gegen die Wegweisung von zwei Albanern eingelegt, die möglicherweise von Blutrache bedroht sind. Das Bundesamt für Migration (BFM) muss vor einem neuen Entscheid vor Ort vertiefte Abklärungen treffen.
Die beiden Männer waren 2005 und 2006 illegal in die Schweiz eingereist. Ihre Asylgesuche hatten sie damit begründet, dass sie in ihrem Heimatland wegen einer laufenden Blutfehde gefährdet seien. Ihre Urgross- beziehungsweise Grossväter hätten vor langer Zeit Mitglieder einer anderen Familie getötet.
Suche wieder aufgenommen
Gemäss dem albanischen Gewohnheitsrecht «Kanun» müssten diese Taten durch Blutrache an einem volljährigen männlichen Angehörigen der Täterfamilie gesühnt werden. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus hätten die Familien der Getöteten die Suche nach ihnen aufgenommen, um die Blutrache zu vollziehen.
Sie hätten sich deshalb vor ihrer Flucht in die Schweiz lange Zeit verstecken müssen. Das BFM war zum Schluss gekommen, dass ihre Ausführungen wenig glaubhaft seien. Es wies die Asylgesuche deshalb ab und ordnete die Wegweisung an. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der beiden Männer nun aber gutgeheissen.
Laut den Richtern in Bern hat das BFM das Bestehen einer Vendetta vorschnell ausgeschlossen. Nach einem Bericht des amerikanischen Staatssekretariats seien Blutfehden in Albanien nach wie vor üblich.
Das BFM habe deshalb vertieft abzuklären, ob die beiden Männer in ihrem Heimatland wegen einer Blutrache aktuell gefährdet seien oder ob die Konflikte unter Vermittlung des Aussöhnungskomitees mittlerweile hätten beigelegt werden können. (SDA)