Die Mutter des kleinen Sandro starb kurz nach der Geburt «Wir sollen unser Baby nie wieder sehen!»

Als der kleine Sandro zwei Monate alt ist, stirbt seine Mutter an einem Herzstillstand. Sandros Grossvater hat sich viel um ihn gekümmert, und jetzt ist der Kleine in einer Pflegefamilie. Für den Grossvater unverständlich.

  • Publiziert: 15.10.2012
  • Von Nadine Chaignat
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Sandro (7 Mo­­nate). BLICK pixelt das Baby, da das Sorgerecht nicht beim Grossvater liegt.

(BLICK)

Die Familie von Sandro ­(sieben Monate) steht fassungslos vor dem leeren Babybett. Die Stimmung ist düster in Aarburg AG. Ihr kleiner Sonnenschein ist weg – für immer. «Ich bin im letzten Jahr um mehr als 15 Jahre gealtert», sagt Sandros Grossvater Beat S.* (44). Er hat viel zu verkraften: Vor sechs Monaten starb seine Tochter Sarah (†19). Und jetzt kam das Büblein in eine Pflegefamilie.

«Sarah machte gerade ihr erstes Haushaltslehrjahr, als sie mit 18 von ihrem Freund schwanger wurde», erzählt Beat S. «Er wollte das Kind nicht und hat sie zur Abtreibung gedrängt. Ich motivierte sie, sagte, wir schaffen das. Ich helfe dir.» Am 1. März 2012 kommt Sandro per Kaiserschnitt auf die Welt. Sein Erzeuger ist bei der Geburt dabei, anerkennt aber die Vaterschaft nicht. Sarah hatte sich bereits von ihm getrennt.

Beat S. arbeitet als medizinischer Mitarbeiter in einem Zürcher Spital. Im Schwarzwald, wo er inzwischen wohnt, hat er sich ­einen Bauernhof aufgebaut. Trotz 100-Prozent-Pensum kümmert er sich um Sarah und Sandro. «Ich habe ihn schon nach der Geburt gehütet, damit sie Luft hatte. Habe sie finanziell unterstützt und sie waren regelmäs­sig bei mir im Schwarzwald.»

Doch am 1. Mai stirbt die junge Mutter ganz unerwartet. «Sarah hatte einen Herzstillstand», sagt ihr Vater. «Sandro war zwei Monate alt.» Seine Stimme bricht. Lautlos weint er.

Einen Tag nach Sarahs Tod meldet sich die Vormundschaftsbehörde bei Beat S. «Sie fragten: ‹Wo ist das Kind?› Erst wollte ich es nicht sagen, da ich Angst hatte, dass sie Sandro einfach mitnehmen.» Doch er entscheidet sich gegen seinen Instinkt. «Da ich Vollzeit arbeite, habe ich Sand­ro bei meiner besten Freundin untergebracht. Die Behörde war einverstanden.»

«Das ist doch unmenschlich»

So oft es geht, hüten Beat S. und seine Eltern Verena (69) und Paul (75) den kleinen Sandro. Intensiv sucht der Grossvater nach einer Pflegefamilie für den Enkel. Am besten in der Nähe oder gar auf seinem Bauernhof. Doch es kommt anders. Seit einer Woche ist Sandro bei ­einer fremden Pflegefamilie im Kanton Bern. Weit weg von den Urgrosseltern, weit weg vom Grossvater. Die Adresse kennt Beat S. nicht, nur den Namen der ­Familie.

Das Problem: Plötzlich hat sich Sandros leiblicher Vater eingeschaltet. «Nach Sarahs Tod wurde er zum Vaterschaftstest gezwungen, auf einmal wollte er das Kind», erzählt Beat S. «Er sagte mir: nicht für sich, für seine Eltern.»

Als Grossvater hat Beat S. keine Rechte. «Ich werde da nichts dran ändern können, sagen Juristen. Das Einzige, was ich machen kann, ist, ein Besuchsrecht rauszuholen. Das ist doch unmenschlich.» Chris­tian Huber von der Vormundschaftsbehörde rechtfertigt die Entscheidung: «Wir haben alle miteinbezogen, um eine korrekte und beste Platzierung zu finden. So viele Interessen sind da, jeder zieht an dem Kind.»

Der Grossvater klagt: «Sie haben Sandro so plötzlich weggebracht, dass wir ihm nichts mitgeben konnten. Nicht mal ein Foto seiner Mutter. Ich möchte doch nur meinen Enkel aufwachsen sehen, er ist ein Teil von mir.» 

*Namen der Redaktion bekannt

Beliebteste Kommentare

  • karl  blaettler , phitsanulok
    ist doch wieder einmal ein behördenwahnsinn. man kennt es ja. und den leiblichen vater sollte man kastr.... damit er nie wieder ein kind auf die welt stellen kann. er will ja das kind nicht für sich, sondern für seine eltern. das ist in meinen augen menschenhandel. pfui.
  • anneliese  hofer
    Mitt. 44 ist doch dieser Großvater noch lange nicht zu alt um ein Kind zu hüten .es ist unmenschlich ,ihm das einzige,das er von seiner Tochter noch hat,wegzunehmen.aber eben Vormundschaftsbehörden sind Paragraphenreiter.übrigens,bei der Vermittlung von Pflegekindern verdient man noch gutes Geld. Darum sind soviele Firmen in diesem Business.ich kenne diese Verhältnisse.

Alle Kommentare (58)

  • Lilian  Zingg-Suter , via Facebook
    Lieber Paul Erni
    Es standen 5Familien zur Verfügung. Wohlverstanden , Qualifizierte Familien !! Leider wurde von den Behörden keine einzige Familie Kontaktiert!!! Finden Sie das Richtig ? Soviel zu Ihrem Kommentar. Liebe Grüsse
    • 15.10.2012
    • 15
    • 1
  • Verónica  Alonso Fernández , via Facebook
    In diesem Land bedeutet die Familie kaum etwas.. Echt schade, da es die einzigen Menschen sind, die dir helfen und zu dir stehen egal was passiert. Wach auf Schweiz!!
    • 15.10.2012
    • 33
    • 0
  • Li  Draven , Wetzikon , via Facebook
    Ich finde dies eine Frechheit. Warum fällt die Behörde so ein bescheuertes Urteil.
    Ich kannte Sarah und das wäre niemals ihr Wunsch gewesen.
    Warum kann man den Kleinen nicht bei seiner einzigen und richtigen Familie lassen?
    Er hätte da sicherlich ein sehr gutes und erfülltes Leben.
    Und die Aussage des Vaters: Das er sein Kind nicht für sich will sondern für die seine Eltern, ist einfach mal ein Beispiel dafür dass es kein würdiger und reifer Vater ist.
    Es ist einfach unverständlich, Was soll dieser Schwachsinn?!
    • 15.10.2012
    • 96
    • 0
  • Yves  Ebneter , Winterthur
    Das Gesetz ist leider so. Grosseltern haben keine Rechte. Der Vater kann sich 10 Jahre nicht kümmern und interessieren, kommt aber immer zu seinem Recht. Ich spreche aus Erfahrung. Wer Rechte hat, hat auch Pflichten sollte man meinen. Leider ist dem in CH aber nicht. Als Vater hat man automatisch Rechte ohne irgendwelchen Pflichten nachzukommen. Ein Missstand welcher behoben werden sollte. Damit Väter welche keine Verantwortung zeigen oder sich vor den Alimenten drücken sicher keine Rechte zugesprochen bekommen. Der Staat hat ja auch ein interesse das die Leute ihre Verantwortung wahrnehmen. Aber da ist leider nichts zu machen. Mein Beileid und alles Gute!!
    • 15.10.2012
    • 47
    • 6
  • Duri  Candrian
    Dies ist leider ein Teil unserer "Verwaltungsidiotie".

    Uralte und verstaubte Gesetze, Rechte, Vorschriften und Regeln wie aus dem 17. Jahrhundert, die niemand anzweifelt. Bei Bedarf, und zur eigenen Arbeitserleichterung, berufen sich die Behörden gerne auf solche Gesetze. Oft zu Lasten des gesundes Menschenverstandes und der betroffenen Menschen.
    • 15.10.2012
    • 66
    • 2
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